Spracherwerb mehr im Fokus behalten
Im Sinne einer Unterstützung der Anliegen aller betroffenen Lehrerinnen und Lehrer und ganz im Sinne einer Stärkung eines guten muttersprachlichen Unterrichts an der deutschen Schule Südtirols sprechen sich die Delegierten des ASM dafür aus, auch im Rahmen unseres inklusiven Schulmodells den Spracherwerb deutlicher im Fokus zu halten. Es wird festgehalten, dass es wichtig sei, auch neue Modelle anzudenken, die verstärkt den Spracherwerb der Schüler*innen im Blick haben. Dazu brauche es aber insbesondere den Willen der Familien, sich zusammen mit ihren Kindern kulturell und sprachlich zu entwickeln. Auch muss das Personal der deutschen Schule aufgestockt werden, das für sprachliche Förderung zur Verfügung steht, um den regulären und fundierten Unterricht für die sprachkundigen Schüler*innen nicht in den Hintergrund treten zu lassen.
31.3.2023
Stellungnahme zum Sportunterricht
Ich möchte in meiner Stellungnahme zum Artikel der Tageszeitung vom 03. Mai 2022 zum Südtiroler Sonderweg in Sachen Sportunterricht gar nicht weiter auf die Bedeutung der Bewegung für die Kinder und Jugendlichen eingehen. Dazu gibt es unzählige wissenschaftliche Studien, die in Schulkreisen und jedem, der in diesem Bereich arbeitet, hinlänglich bekannt sein sollten.
Einige Aussagen in diesem Artikel sind allerdings schlichtweg falsch, und als langjährige engagierte Sportlehrerin an der Mittelschule und Mutter von drei mittlerweile erwachsenen Kindern kann ich diese nicht unkommentiert lassen.
Verhandlungsergebnisse vom 8.11.19 zur Ergänzungsvorsorge
Ergänzungsvorsorge (Laborfonds):
Die Schulgewerkschaften haben mit der Verwaltung einen neuen Landeskollektivvertrag ausgehandelt, in dem nach der Erhöhung der Beitragsleitung für die Kollegen der Landesverwaltung, auch für die Lehrpersonen der Schule staatlicher Art eine erhöhte Beitragsleistung in der Zusatzrente vorgesehen wird.
Somit werden die Beiträge vonseiten der Verwaltung bei der Zusatzrente unter Wahrung bestimmter Voraussetzungen aufgestockt. Es wird unterschieden, ob die Lehrpersonen in der ersten Besoldungsstufe oder in höheren eingestuft sind. Zum besseren Verständnis kann man auf der untenstehenden Tabelle die zusammenfassenden Bedingungen nachlesen.
Lehrpersonal in der ersten Besoldungsstufe (0-8):
1. Beitrag Personal: mindestens 1%
Beitrag Arbeitgeber: 5% (1% Staat, 2% Land + 2% Land automatische Erhöhung)
2. Beitrag Personal: mindestens 2%
Beitrag Arbeitgeber: 7% (1% Staat, 2% Land + 2% Land (automatisch) + 2% Land
Lehrpersonal in den oberen Besoldungsstufen (9-14, 15-20, 21-27, 28-34, 35+):
1. Beitrag Personal weiterhin mindestens 1%
Beitrag Arbeitgeber weiterhin 3%
2. Beitrag Personal: mindestens 2%
Beitrag Arbeitgeber: 5% (1% Staat, 2% Land + 2% Land)
Da der Vertrag, durch die verspätete Unterschrift im Dezember, nicht mehr für das Kalenderjahr 2019 anwendbar ist, wurde vereinbart, die verlorenen Beitragsleitungen des Jahres 2019 durch eine nachträgliche Sanierung nachzuholen. Das bedeutet, dass man im Jahr 2021 den eigenen Prozentsatz für 1 Jahr auf 3% erhöhen kann und die Verwaltung dann auch ihrerseits die Beitragsleistung um weitere 2% erhöht. Hatte man im Jahr 2019 schon mindestens 2% Beitragsleistung, so geschieht die Sanierung automatisch und der Bedienstete braucht nichts zu tun.
Gesundheitsfonds SaniPro
Die Delegiertenversammlung des Gesundheitsfonds SaniPro hat am 22.06.2018 das Leistungsverzeichnis, welches bis zum 31.12.2019 gültig sein wird, beschlossen. Das beschlossene Leistungsverzeichnis finden Sie hier.
Die Eingeschriebenen, für welche die Einzahlungen erfolgt sind, können ab dem 01.08.2018, für Leistungen welche ab dem 01.01.2018 erbracht worden sind, das entsprechende Leistungsansuchen stellen. Die hierfür zu verwendenden Formulare können ab dem 27. Juli 2018 von der Homepage des Fonds, www.sanipro.bz, heruntergeladen werden.
Für allfällige Rückfragen können Sie SaniPro über die E-Mailadresse info@sanipro.bz kontaktieren
Visionspapier Forum Zukunft Kind
Das Forum Zukunft Kind (FZK) ist Mitte Oktober 2016 ins Leben gerufen worden und umfasst mehr als ein Dutzend Organisationen, Vereine und Verbände, die sich in Südtirol mit Erziehung, Bildung und Familie befassen.
Ziel ist, ohne Vorgaben, Scheuklappen und Einschränkungen darüber nachzudenken, wie Bildungs-, Erziehungs- und Familienarbeit und die zugehörige Politik gestaltet werden müssen, um den Familien in Südtirol bestmögliche Chancen zu bieten und ihnen gesellschaftlich zu jener Bedeutung zu verhelfen, die sie tatsächlich haben.
Stellungnahme des ASM zum Bildungsomnibus
Der Vorstand des Arbeitskreises Südtiroler Mittel-, Ober und Berufsschullehrer hat den Entwurf zum neuen Bildungsgesetz mit Interesse gelesen und möchte hiermit zu den Schwerpunkten Stellung nehmen:
1. Eine Harmonisierung der Ranglisten erscheint uns wichtig und notwendig, daher begrüßen wir Maßnahmen, welche eine Vereinheitlichung zum Ziel haben. Wir stellen uns eine transparente und nachvollziehbare Regelung vor und regen dazu an, bei Bedarf auch Einzelfälle genau zu betrachten, um zu verhindern, dass unvertretbare Benachteiligungen eintreffen.
2. Es wäre in diesem Zusammenhang auch höchst an der Zeit, den Ausbildungsweg für die KollegInnen an der Berufsschule bindend zu definieren, um unter die leidigen Sanierungen von Altsupplenten endlich einen Schlussstrich zu ziehen.
3. Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote: Es ist unseres Erachtens immer noch nicht geklärt, welches Ziel damit verfolgt werden soll. Hier müsste zuerst prinzipiell geklärt werden, welche Bildung wir als Gesellschaft denn wollen.
Schulische und außerschulische Bildung sind in ihrer Zielsetzung nämlich nicht deckungsgleich. Die beiden Bereiche ergänzen sich im Idealfall, können und dürfen aber nicht gegeneinander ausgespielt werden, indem man stets in Zusammenhang mit Schule von Belastung spricht, die anderen Angebote aber mit „Spiel und Spaß“ in Verbindung bringt. Da ist die Forderung nach einer fundierten, zukunftsorientierten Bildung schnell vergessen. Doch ist das auch nachhaltig? Schon heute wird es für junge Menschen im Allgemeinen und für unsere Schulabgänger im Besonderen immer schwieriger, gute Arbeits- und Studienplätze zu bekommen. Welche Bildungsbasis brauchen sie, um sich in diesem Wettbewerb zu behaupten? Sollte nicht diese Frage im Mittelpunkt stehen?
4. Auch die Frage nach der Qualität der außerschulischen Angebote darf nicht vernachlässigt werden. Wer garantiert die Qualität? Welche Ausbildung bringen die außerschulischen Anbieter mit und ist diese vergleichbar mit dem Ausbildungsweg, den Lehrkräfte in der Schule aufweisen können (müssen)? Das Berufsbild spricht von grundlegenden Kompetenzen, die für die Ausübung des Lehrberufs erforderlich sind und die durch eine entsprechende Ausbildung und durch kontinuierliche Fortbildung weiterentwickelt werden. Im Einzelnen geht es um Fachkompetenzen, didaktisch-methodische Kompetenzen, erzieherische Kompetenzen, kommunikative und kooperative Kompetenzen. Kurz: Der Lehrberuf erfordert eine hohe Qualifikation und stellt hohe Anforderungen … bringen außerschulische Anbieter vergleichbare mit?
Klare Aussagen braucht es auch bezüglich der anrechenbaren Zeit. Der Vorschlag eine Instrumentalstunde (welche im Allgemeinen 25 Minuten umfasst) mit einer Wahlpflichtstunde (60 Minuten) gleichzusetzen, stellt unseres Erachtens eine gravierende Ungleichbehandlung sowohl der SchülerInnen als auch der Bildungsangebote dar.
Bedenken haben wir auch bezüglich der Anerkennungsform. Erfolgt diese mit einer Bewertung (Note)? Wer nimmt dann an den Bewertungskonferenzen teil? Könnte man es etwa bei einer Bescheinigung der erlangten Kompetenzen belassen, ohne Ziffernnote? Die Note für das Wahlpflichtfach bildet in der Mittelschule gemeinsam mit den anderen Bewertungen (ausgenommen Religion) die Basis für die Zulassungsnote zur Abschlussprüfung, es ist also ungut, und juridisch wohl auch nicht machbar, hier Benotungen von außen aufzunehmen, , ohne die Bewertenden in die Arbeit der Gremien einzubinden und einen angemessenen Informationsaustausch (verbunden mit einem Mehraufwand für alle) zu gewährleisten. Von den anfallenden Datenschutzproblemen soll hier noch gar nicht die Rede sein.
5. Noch wesentlich problematischer erscheint uns die Form der Anerkennung außerschulischer Bildung in der Oberstufe. Zunächst: Für das Triennium gibt es sie bereits seit 1999, in Form der „Bildungsguthaben“. Will man das verdoppeln?
6. Die vorgesehenen bis zu 57 Stunden könnten hier nur im Bereich der fächerübergreifenden Stunde oder im Kernunterricht anerkannt werden. Erstere ist eingeführt worden, um endlich für mehr Vernetzung der Inhalte und Kompetenzen zu sorgen, ein im Rahmen der Reform sehr wichtiger Aspekt. Gibt man ihn jetzt bereitwillig wieder auf?
Andererseits, wenn Schüler die Inhalte dennoch beherrschen, die Fertigkeiten und Kompetenzen erwerben müssen, was ist dann die Entlastung? Gut, sie bringen ihre Tätigkeiten zeitlich leichter unter, müssen dann aber eigenständig Inhalte nachholen. Ist das Entlastung?
Schüler(vertreter) fordern zwar lautstark die Reduzierung der Unterrichtsstunden, doch die Aussagen betroffener Oberschülerinnen und von VertreterInnen von Jugendorganisationen (RAI Südtirol, 21.11.2014) relativieren diese Forderung deutlich.
Die außerschulisch erworbenen Kompetenzen tragen sicherlich auch Früchte ohne, dass sie stets mit dem schulischen Angebot in Konkurrenz stehen oder ihr Wert am „Zeitnachlass“ für schulische Tätigkeiten gemessen wird. Anerkennung dafür gibt es im Triennium wie gesagt schon heute. Das müsste eigentlich reichen.
Der dritte Schwerpunkt des Bildungsgesetzes hat sich das hehre Ziel gesetzt, für mehr Kontinuität an den Schulen zu sorgen und soll gleichzeitig Planstellen für junge KollegInnen schaffen. Beide Aspekte, sind auch uns sehr wichtig, doch sind wir der Meinung, dass der vorgeschlagene Weg nicht bzw. nur teilweise zielführend ist. Eine Aufstockung des Zusatzstellenplans hat sicherlich den gewünschten Effekt, bezüglich der Abänderung der geltenden Teilzeitregelung, hegen wir große Zweifel. Hier könnten andere Maßnahmen wesentlich schneller und nachhaltiger Abhilfe schaffen. Beim Bildungsdialog in Meran wurde zwar zugesichert, man wolle diesen Punkt nochmals überdenken, doch erscheint uns das zu wenig. Die Teilzeitregelung ist Teil des Arbeitsrechts und muss mit den arbeitsrechtlichen Vertretern ausverhandelt werden.
7. Auch die “Wiederbestätigung der Stellen“ könnte sich auf die didaktische Kontinuität positiv auswirken. Es braucht dafür allerdings eine transparente Regelung, die Entscheidung darf nicht nur einer Person obliegen, sondern sollte von einem Gremium, z.B. vom Dienstbewertungskomitee, getroffen werden.