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ASM

Arbeitskreis
Südtiroler Mittel-,
Ober- und Berufsschul-
lehrer/innen
Schlernstr. 1
I-39100 Bozen
Tel. 0471 97 63 70
asm@asm-ksl.it

Das Fortbildungsangebot des ASM

Die Anmeldung für die Fortbildungsseminare 2024/25 haben am 15. April 2024 um 7.30 Uhr (für Seminare des gesamten Schuljahres) begonnen.

Sommerseminare sollten möglichst innerhalb 15. Mai angemeldet werden, falls aber noch Plätze frei sind, werden die Anmeldungen auch nach diesem Termin entgegengenommen.
Die Zu- und Absagen für die Sommerseminare werden Ende Mai / Anfang Juni an die persönliche E-Mail-Adresse verschickt - bitte auch den Junk-Mail-Ordner kontrollieren! Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie bis Mitte Juni keine E-Mail von uns erhalten haben.

ASM-Fortbildungsseminare 2024/25>>

ASM-Anmeldeformular 2024/25>>

 

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Anmeldung zur Fortbildung 2024/25

Das gesamte Programm der Lehrerfortbildung in Südtirol ist wie in den letzten Jahren nur mehr digital auf dem neuen Kursverwaltungsprogramm „Success factors“ einsehbar (ab Mai). Die bisher in Papierform gedruckte Landesfortbildungsbroschüre hat damit ausgedient. Der ASM hat eine eigene Fortbildungsbroschüre bereits veröffentlicht.

Die Landesfortbildung gliedert sich in zwei Bereiche: auf der einen Seite die Landesfortbildung der Deutschen Bildungsdirektion (P.A.), auf der anderen die Landesfortbildung der Lehrerverbände ASM und KSL. Für die Kurse der Pädagogischen Abteilung ist eine Online-Anmeldung möglich, für die Kurse des ASM hingegen bleiben die Anmeldeformalitäten gleich wie bisher:

Es muss also weiterhin das Anmeldeformular ausgefüllt, von der Schulführungskraft unterschrieben und an den ASM per E-Mail verschickt werden.

Hauptthemenbereiche der Lehrerverbände bleiben weiterhin:

  • Persönlichkeitsbildung (diese Seminare können im neuen Programm unter Kategorie 15 der nunmehr digitalen Fortbildungsbroschüre gesucht und gefunden werden)
  • Sprechschulung und Kommunikation (16)
  • Museumspädagogik (36)
  • Lernen vor Ort (59)

Einige Seminare werden auch für Bildung Allgemein (10), Technik (40), Kunst (41), Bewegung und Sport (44) und Musik (70) angeboten, sowie einzelne Kurse in anderen Fächern.

Die Anmeldung zu allen ASM-Fortbildungen des Schuljahres 2024/25
beginnt am 15. April 2024.
(Anmeldungen, welche vorher eingehen, werden verworfen!)

Die Zulassung erfolgt nach Reihenfolge des Eingangsdatums im ASM; bei Kursen, die für bestimmte Fächer, Schulstufen oder Vorkenntnisse ausgeschrieben wurden, haben jene Vorrang, welche die Bedingungen erfüllen. ASM-Mitglieder haben Vorrang vor Nichtmitgliedern.

Die Formulare können auch persönlich verschickt werden, die Genehmigung der Direktion muss aber vorher eingeholt werden!

Der ASM bietet Fortbildungskurse zu folgenden Themenbereichen an:

Unterricht und Erziehung allgemein
Persönlichkeitsbildung und Selbsterfahrung
Soziales Lernen
Sprechschulung und Kommunikation
Geografie, Geschichte, Politische Bildung
Museumspädagogik
Technik
Kunst
Musik
Sport und Bewegung
Lernen vor Ort - Fächerübergreifende Angebote
Schulspiel und Schultheater
Supervision

Anmeldung und Abmeldung

Anmeldung: mittels Anmeldekarte ab dem 20. April - (möglichst) 15. Mai (für Sommerkurse, bei Seminaren während des Schuljahres kann die Anmeldung auch ab September erfolgen), die vom Direktor unterschrieben ist (Anmeldeformular) .
Auch verspätete Anmeldungen werden noch angenommen, falls frei Plätze sind.


Abmeldung: kann beim ASM schriftlich oder telefonisch erfolgen (bitte Schule benachrichtigen). Wir bitten um verbindliche und rechtzeitige Abmeldung, damit KollegInnen auf der Warteliste noch benachrichtigt werden können und keine Leerbettenkosten entstehen.


Zulassung: Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangsdatums im ASM angenommen . Bei Kursen, die für bestimmte Fächer, Schulstufen oder Vorkenntnisse ausgeschrieben wurde, haben jene Vorrang, welche die Bedingungen erfüllen. ASM-Mitglieder haben Vorrang vor Nichtmitgliedern.


Benachrichtigung: Sie werden persönlich per E-Mail oder per Post benachrichtigt, ob Sie zum jeweiligen Kurs zugelassen wurden oder nicht; die Schule muss über die Zulassung in Kenntnis gesetzt werden.


Achtung: auf den Anmeldekarten, die an den ASM geschickt werden, können nur ASM - Seminare angegeben werden. Der ASM hat keinen Zugang zu den Anmeldungen anderer Fortbildungsträger.

Anmeldeformular 2022/23

Unterstützung von Fortbildungen im Ausland

Wir gewähren Beiträge für Fortbildungen im Ausland für:

  • Persönliche Fortbildung
  • Fremdsprachenkurse

Heuer können auch Beiträge für Online-Kurse beantragt werden, die entweder zum Unterrichtsfach passen oder den Online-Unterricht allgemein zum Thema haben.


Beiträge für persönliche Fortbildung

Der ASM setzt sich für die Möglichkeit ein, Fortbildungskurse vor allem im deutschsprachigen Raum, im Ausland und außerhalb der Provinz Bozen besuchen zu können.

Er vermittelt vor allem in den Sommermonaten Fortbildungskurse in Österreich, Deutschland und der Schweiz und fördert diese, indem TeilnehmerInnen ein finanzieller Beitrag gewährt werden kann, sofern die finanziellen Mittel vorhanden sind. Damit will der ASM Kontakte mit Lehrer/innen, Lehrerverbänden und Fortbildungseinrichtungen pflegen und vertiefen; er will aber auch Lehrern und Lehrerinnen die Möglichkeit bieten, in Ergänzung zur Lehrerfortbildung in Südtirol Angebote im Ausland wahr zu nehmen und zu fördern, zumal eine Spesenvergütung für Auslandsfortbildungskurse durch die Schule bzw. die Autonome Provinz Bozen nicht vorgesehen ist. Damit solche Fortbildungsveranstaltungen im Ausland in annehmbarer Verhältnismäßigkeit finanziell unterstützt werden können, gelten folgende Bedingungen:

  1. Es braucht die schriftliche Zustimmung des Direktors (dies auch aus Gründen des Versicherungsschutzes).
  2. Absolut notwendig ist eine Anmeldung über die Absicht des Kursbesuches beim ASM.
  3. Gefördert werden können nur Fortbildungen im In- und Ausland, welche mit dem schulischen Beruf des Antragsstellers bzw. mit dem unterrichteten Fach (Lehrplan) in enger Beziehung stehen.
  4. Da der ASM als Verband 20% Eigenbeitrag für alle seine Tätigkeiten leisten und nachweisen muss, der durch Mitgliedsbeiträge und ehrenamtliche Tätigkeit abgedeckt wird, behält sich der Verband vor, Mitglieder und Nichtmitglieder unterschiedlich zu behandeln. Ab 2006 werden die Anfragen noch strenger prozentuell als bisher behandelt, d.h. von dem eingereichten Betrag erhalten Mitglieder (laut Vorstandsbeschluss) 80% (bei einem Höchstbetrag 400 Euro), Nichtmitglieder 20% weniger rückerstattet.
  5. Rückvergütet werden Übernachtungsspesen auf der Basis einer Unterkunft mit Halbpension in einem Drei-Sterne-Hotel und Fahrtspesen, soweit sie entweder als Benzinrechnung oder als Fahrschein belegt werden können, sowie mögliche Kursgebühren.
  6. Ansuchen können einmal pro Kalenderjahr alle regulär eingeschriebenen Mitglieder des ASM und wenn die verfügbaren Mittel reichen, können Vergütungen auch an Nichtmitglieder gewährt werden.
  7. Bei einer größeren Anzahl an Gesuchen um eine Unterstützung, die den finanziellen Rahmen des ASM übersteigen, entscheidet neben Punkt 7 zudem die Reihenfolge der eingegangenen Ansuchen beim ASM.
  8. Um eine Spesenrückvergütung zu erhalten, muss der/die TeilnehmerIn folgende Unterlagen dem ASM vorlegen:
  • Kursbestätigung, ausgestellt vom Organisator
  • Originalbelege für Fahrt- oder Benzinspesen, Unterkunft und Kursbeitrag
  • Kurzbericht über den besuchten Kurs


Nicht unterstützt werden Lehrgänge, Kursfolgen, universitäre und postuniversitäre Ausbildungen im In- und im Ausland, deren Abschluss zu einer Berechtigung für besondere berufliche Laufbahnen führt bzw. für deren Abschluss finanzielle Zulagen vorgesehen sind, sowie im Ausland besuchte Kurse und Seminare, wenn sie von einer anderen öffentlichen oder nicht öffentlichen Institution bereits finanziell gefördert werden.

N.B. Nur vollständige Ansuchen werden bei der Rückvergütung von Spesen durch den ASM berücksichtigt.

Bei zu vielen Ansuchen innerhalb der Einreichtermine haben jene Lehrpersonen Vorrang, die im Vorjahr keinen Beitrag erhalten haben.

Anmeldung:
Die Gesuche um Rückvergütung der Spesen für im Ausland besuchte Fortbildungsveranstaltungen müssen bis zum 30. Juni im ASM-Büro eingereicht werden, spätere Gesuche können erst bei Jahresende behandelt werden.

per Fax: 0471/976719

per E-Mail: asm@asm-ksl.it

per Post: Bozen, Schlernstr. 1


Beiträge für Fremdsprachenkurse im Ausland

LehrerInnen für Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch) können beim ASM um einen finanziellen Beitrag ansuchen, wenn sie in der unterrichtsfreien Zeit einen Kurs zur Methodik und Didaktik des Fremdsprachenunterrichtes im Ausland besuchen. Um in den Genuss einer Unterstützung zu kommen, sind einige Voraussetzungen notwendig:

  1. Er/sie muss tatsächlich jene Sprache und jenes Fach an einer deutschen oder ladinischen Mittel-, Ober- oder Berufsschule Südtirols (auch Privatschule) unterrichten, für welche bzw. welches er/sie den Kurs im Ausland besucht.
  2. Das Ansuchen muss innerhalb 15. Juni eines jeden Kalenderjahres beim ASM eingereicht werden; der ASM genehmigt oder lehnt dann das Ansuchen ab und teilt dies dem/der GesuchstellerIn schriftlich mit.
  3. Eine Unterstützung durch den ASM kann nur gewährt werden, wenn weder bei einer anderen Institution noch bei der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen um eine finanzielle Unterstützung angesucht wird. Es muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt und unterschrieben an den ASM gesandt werden.
  4. Ansuchen können alle an Staats-, Landes- oder Privatschulen unterrichtenden Lehrpersonen, wobei reguläre ASM-Mitglieder vor den Nichtmitgliedern Anrecht auf eine Unterstützung haben; in der Regel können aufgrund der beschränkten Finanzmittel nicht mehr als 10 Einzelansuchen pro Jahr berücksichtigt werden.
  5. Bei der Gewährung von Unterstützungsbeiträgen werden - unter Wahrung der in Punkt 4 genannten Reihung - die vorrangig berücksichtigt, die noch nie um solche beim ASM angesucht haben.
  6. AntragstellerInnen, die bereits einmal oder mehrmals Beiträge erhalten haben, werden nur dann berücksichtigt, wenn das zur Verfügung stehende Kontingent ( zur Zeit 10) nicht vollständig ausgeschöpft ist.
  7. Sollten mehr Gesuche als 10 eingehen, so entscheidet unter Wahrung der in Punkt 4 und 5 genannten Bedingungen das Datum des Eingangsstempels der Unterstützungsgesuche innerhalb 15. Juni eines jeden Jahres.
  8. Die Fördersumme wird jährlich vom Vorstand des ASM festgelegt und beträgt momentan und bis zu einer neuen Beschlussfassung
  • für einen einwöchigen Kurs 400 Euro für Mitglieder,
  • für einen 2 oder mehrwöchigen Kurs 800 Euro für Mitglieder,

Nichtmitglieder des ASM erhalten sowohl bei einwöchigen als auch bei mehrwöchigen Kursen jeweils 20% weniger.


9. Um die Vergütung der Spesen zu erhalten, müssen folgende Unterlagen vollständig eingereicht werden:

  • Kursbesäätigung, ausgestellt vom Organisator
  • Spesenaufstellung und Originalbelege für Fahrt- oder Benzinspesen, Unterkunft und Kursbeitrag
  • Kurzbericht über den besuchten Kurs (mit Bewertung des Kurses).



N.B. Es werden nur vollständig eingereichte Gesuche berücksichtigt

Anmeldung: innerhalb 15. Juni im ASM-Büro, wo auch genaue Auskünfte erteilt werden oder schriftlich

per Fax: 0471/976719

per E-Mail: asm@asm-ksl.it

per Post: Bozen, Schlernstr. 1

Verschiedene Angebote im In- und Ausland

Diversity in action - International Conference on Language Friendly Pedagogy
18.-20. April 2024 an der Pädagogischen Hochschule Wien
weitere Infos>>>

Chemietage 2024
4.-6. April 2024 in Salzburg
www.vcoe.or.at

Internationale Pädagogische Werktagung in Salzburg
10.-12. Juli 2024

Schule und Weiterbildung Schweiz - Sommerkurse
8.-19. Juli 2024 in Solothurn
www.swch.ch

 

Beim ASM kann um einen Unkostenbeitrag angesucht werden!

siehe Forbildungbeiträge>>