Das Fortbildungsangebot des ASM
Die Anmeldung für die Fortbildungsseminare 2025/26 beginnen am 15. April 2025 um 7.30 Uhr (für Seminare des gesamten Schuljahres).
Anmeldungen, die vorher eingehen, werden verworfen!
Die Zu- und Absagen für die Sommerseminare werden Ende Mai / Anfang Juni verschickt, die Zu- und Absagen für Herbst- und Winterseminare werden ab September/Oktober verschickt! (Bitte auch den Junk-Mail-Ordner kontrollieren!)
Die Zulassung erfolgt nach Reihenfolge des Eingangsdatums im ASM; bei Kursen, die für bestimmte Fächer, Schulstufen oder Vorkenntnisse ausgeschrieben wurden, haben jene Vorrang, welche die Bedingungen erfüllen. Sollte ein Seminar wiederholt werden, haben jene Vorrang, die im Vorjahr nicht dabei waren.
ASM-Mitglieder haben Vorrang vor Nichtmitgliedern.
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Anmeldung zur Fortbildung
Die Landesfortbildung gliedert sich in zwei Bereiche: auf der einen Seite die Landesfortbildung der Deutschen Bildungsdirektion (P.A.), auf der anderen die Landesfortbildung der Lehrerverbände ASM und KSL.
Für die Kurse des ASM bleiben die Anmeldeformalitäten gleich wie bisher:
Es muss also weiterhin das Anmeldeformular ausgefüllt, von der Schulführungskraft unterschrieben und an den ASM per E-Mail verschickt werden. Die Formulare können auch persönlich verschickt werden, die Genehmigung der Direktion muss aber vorher eingeholt werden!
Für die Kurse der Pädagogischen Abteilung ist wie in den letzten Jahren nur mehr eine Online-Anmeldung möglich:
https://deutsche-bildung.provinz.bz.it/de/didaktik-beratung/fortbildungen-lehrpersonen-angebote-schulklassen
Einige Kurse des KSL (Südtiroler Verband der Lehrpersonen und pädagogischen Fachkräfte) sind für alle Schulstufen geöffnet, die Anmeldung dazu erfolgt nur mehr über die Homepage des KSL:
https://www.ksl.bz.it/de/angebote/unsere-fortbildungen.html
Der ASM bietet Fortbildungskurse zu folgenden Themenbereichen an
Hauptthemenbereiche der Lehrerverbände bleiben weiterhin:
- Persönlichkeitsbildung (15)
- Sprechschulung und Kommunikation (16)
- Museumspädagogik (36)
- Lernen vor Ort (59)
Einige Seminare werden auch für die Bereiche Bildung Allgemein (10), Soziales Lernen (11), Technik (40), Kunst (41), Bewegung und Sport (44) und Musik (70) angeboten, sowie einzelne Kurse in anderen Fächern.
Anmeldung und Abmeldung
Anmeldung: mittels Anmeldekarte ab dem 15. April - (möglichst) 15. Mai (für Sommerkurse, bei Seminaren während des Schuljahres kann die Anmeldung auch ab September erfolgen), die vom Direktor unterschrieben ist (Anmeldeformular) .
Auch verspätete Anmeldungen werden noch angenommen, falls frei Plätze sind.
Abmeldung: kann beim ASM schriftlich oder telefonisch erfolgen (bitte Schule benachrichtigen). Wir bitten um verbindliche und rechtzeitige Abmeldung, damit KollegInnen auf der Warteliste noch benachrichtigt werden können und keine Leerbettenkosten entstehen.
Zulassung: Die Zulassung erfolgt nach Reihenfolge des Eingangsdatums im ASM; bei Kursen, die für bestimmte Fächer, Schulstufen oder Vorkenntnisse ausgeschrieben wurden, haben jene Vorrang, welche die Bedingungen erfüllen. Sollte ein Seminar wiederholt werden, haben jene Vorrang, die im Vorjahr nicht dabei waren. ASM-Mitglieder haben Vorrang vor Nichtmitgliedern.
Benachrichtigung: Sie werden persönlich per E-Mail benachrichtigt, ob Sie zum jeweiligen Kurs zugelassen wurden oder nicht; die Schule muss über die Zulassung in Kenntnis gesetzt werden.
Achtung: auf den Anmeldekarten, die an den ASM geschickt werden, können nur ASM - Seminare angegeben werden. Der ASM hat keinen Zugang zu den Anmeldungen anderer Fortbildungsträger.
Unterstützung von Fortbildungen im Ausland
Wir gewähren Beiträge für Fortbildungen im Ausland für:
- Persönliche Fortbildung
- Fremdsprachenkurse
Es können auch Beiträge für Online-Kurse beantragt werden, die zum Unterrichtsfach passen.
Beiträge für persönliche Fortbildung
Der ASM setzt sich für die Möglichkeit ein, Fortbildungskurse vor allem im deutschsprachigen Raum, im Ausland und außerhalb der Provinz Bozen besuchen zu können.
Er vermittelt vor allem in den Sommermonaten Fortbildungskurse in Österreich, Deutschland und der Schweiz und fördert diese, indem TeilnehmerInnen ein finanzieller Beitrag gewährt werden kann, sofern die finanziellen Mittel vorhanden sind. Damit will der ASM Kontakte mit Lehrer/innen, Lehrerverbänden und Fortbildungseinrichtungen pflegen und vertiefen; er will aber auch Lehrern und Lehrerinnen die Möglichkeit bieten, in Ergänzung zur Lehrerfortbildung in Südtirol Angebote im Ausland wahr zu nehmen und zu fördern, zumal eine Spesenvergütung für Auslandsfortbildungskurse durch die Schule bzw. die Autonome Provinz Bozen nicht vorgesehen ist. Damit solche Fortbildungsveranstaltungen im Ausland in annehmbarer Verhältnismäßigkeit finanziell unterstützt werden können, gelten folgende Bedingungen:
- Es braucht die schriftliche Zustimmung des Direktors (dies auch aus Gründen des Versicherungsschutzes).
- Absolut notwendig ist eine Anmeldung über die Absicht des Kursbesuches beim ASM.
- Gefördert werden können nur Fortbildungen im In- und Ausland, welche mit dem schulischen Beruf des Antragsstellers bzw. mit dem unterrichteten Fach (Lehrplan) in enger Beziehung stehen.
- Da der ASM als Verband 20% Eigenbeitrag für alle seine Tätigkeiten leisten und nachweisen muss, der durch Mitgliedsbeiträge und ehrenamtliche Tätigkeit abgedeckt wird, behält sich der Verband vor, Mitglieder und Nichtmitglieder unterschiedlich zu behandeln. Von dem eingereichten Betrag erhalten Mitglieder (laut Vorstandsbeschluss) 80% (bei einem Höchstbetrag 400 Euro), Nichtmitglieder 20% weniger rückerstattet.
- Rückvergütet werden Übernachtungsspesen auf der Basis einer Unterkunft mit Frühstück in einem Drei-Sterne-Hotel und Fahrtspesen, soweit sie entweder als Benzinrechnung oder als Fahrschein belegt werden können, sowie mögliche Kursgebühren. (Essensspesen werden nicht rückvergütet).
- Ansuchen können einmal pro Kalenderjahr alle regulär eingeschriebenen Mitglieder des ASM und wenn die verfügbaren Mittel reichen, können Vergütungen auch an Nichtmitglieder gewährt werden.
- Bei einer größeren Anzahl an Gesuchen um eine Unterstützung, die den finanziellen Rahmen des ASM übersteigen, entscheidet neben Punkt 7 zudem die Reihenfolge der eingegangenen Ansuchen beim ASM.
- Um eine Spesenrückvergütung zu erhalten, muss der/die TeilnehmerIn folgende Unterlagen dem ASM vorlegen:
- Kursbestätigung, ausgestellt vom Organisator
- Originalbelege für Fahrt- oder Benzinspesen, Unterkunft und Kursbeitrag
- Kurzbericht über den besuchten Kurs
Nicht unterstützt werden Lehrgänge, Kursfolgen, universitäre und postuniversitäre Ausbildungen im In- und im Ausland, deren Abschluss zu einer Berechtigung für besondere berufliche Laufbahnen führt bzw. für deren Abschluss finanzielle Zulagen vorgesehen sind, sowie im Ausland besuchte Kurse und Seminare, wenn sie von einer anderen öffentlichen oder nicht öffentlichen Institution bereits finanziell gefördert werden.
N.B. Nur vollständige Ansuchen werden bei der Rückvergütung von Spesen durch den ASM berücksichtigt.
Bei zu vielen Ansuchen innerhalb der Einreichtermine haben jene Lehrpersonen Vorrang, die im Vorjahr keinen Beitrag erhalten haben.
Anmeldung:
Die Gesuche um Rückvergütung der Spesen für im Ausland besuchte Fortbildungsveranstaltungen müssen bis zum 30. Juni im ASM-Büro eingereicht werden, spätere Gesuche können erst bei Jahresende behandelt werden.
per E-Mail: asm@asm-ksl.it
per Post: Bozen, Schlernstr. 1
Beiträge für Fremdsprachenkurse im Ausland
LehrerInnen für Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch) können beim ASM um einen finanziellen Beitrag ansuchen, wenn sie in der unterrichtsfreien Zeit einen Kurs zur Methodik und Didaktik des Fremdsprachenunterrichtes im Ausland besuchen. Um in den Genuss einer Unterstützung zu kommen, sind einige Voraussetzungen notwendig:
- Er/sie muss tatsächlich jene Sprache und jenes Fach an einer deutschen oder ladinischen Mittel-, Ober- oder Berufsschule Südtirols (auch Privatschule) unterrichten, für welche bzw. welches er/sie den Kurs im Ausland besucht.
- Das Ansuchen muss innerhalb 15. Juni eines jeden Kalenderjahres beim ASM eingereicht werden; der ASM genehmigt oder lehnt dann das Ansuchen ab und teilt dies dem/der GesuchstellerIn schriftlich mit.
- Eine Unterstützung durch den ASM kann nur gewährt werden, wenn weder bei einer anderen Institution noch bei der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen um eine finanzielle Unterstützung angesucht wird. Es muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt und unterschrieben an den ASM gesandt werden.
- Ansuchen können alle an Staats-, Landes- oder Privatschulen unterrichtenden Lehrpersonen, wobei reguläre ASM-Mitglieder vor den Nichtmitgliedern Anrecht auf eine Unterstützung haben; in der Regel können aufgrund der beschränkten Finanzmittel nicht mehr als 10 Einzelansuchen pro Jahr berücksichtigt werden.
- Bei der Gewährung von Unterstützungsbeiträgen werden - unter Wahrung der in Punkt 4 genannten Reihung - die vorrangig berücksichtigt, die noch nie um solche beim ASM angesucht haben.
- AntragstellerInnen, die bereits einmal oder mehrmals Beiträge erhalten haben, werden nur dann berücksichtigt, wenn das zur Verfügung stehende Kontingent ( zur Zeit 10) nicht vollständig ausgeschöpft ist.
- Sollten mehr Gesuche als 10 eingehen, so entscheidet unter Wahrung der in Punkt 4 und 5 genannten Bedingungen das Datum des Eingangsstempels der Unterstützungsgesuche innerhalb 15. Juni eines jeden Jahres.
- Die Fördersumme wird jährlich vom Vorstand des ASM festgelegt und beträgt momentan und bis zu einer neuen Beschlussfassung
- für einen einwöchigen Kurs 400 Euro für Mitglieder,
- für einen 2 oder mehrwöchigen Kurs 800 Euro für Mitglieder,
Nichtmitglieder des ASM erhalten sowohl bei einwöchigen als auch bei mehrwöchigen Kursen jeweils 20% weniger.
9. Um die Vergütung der Spesen zu erhalten, müssen folgende Unterlagen vollständig eingereicht werden:
- Kursbesäätigung, ausgestellt vom Organisator
- Spesenaufstellung und Originalbelege für Fahrt- oder Benzinspesen, Unterkunft und Kursbeitrag
- Kurzbericht über den besuchten Kurs (mit Bewertung des Kurses).
N.B. Es werden nur vollständig eingereichte Gesuche berücksichtigt
Anmeldung: innerhalb 15. Juni im ASM-Büro, wo auch genaue Auskünfte erteilt werden oder schriftlich
per E-Mail: asm@asm-ksl.it
per Post: Bozen, Schlernstr. 1
Verschiedene Angebote im In- und Ausland
Chemietage
23.-26. April 2025
www.vcoe.or.at
Internationale Pädagogische Werktagung in Salzburg
9.-11. Juli 2025
https://bildungskirche.at/werktagung
Schule und Weiterbildung Schweiz - Sommerkurse
www.swch.ch
Beim ASM kann um einen Unkostenbeitrag angesucht werden!
siehe Forbildungbeiträge>>