DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 19. Oktober 1988, Nr. 27 I}

Verzeichnisse der Maschinen und Geräte, die im Fach "Technische Erziehung" an den Mittelschulen zugelassen sind 1988

1.
(1) An den Mittelschulen sind im Fach "TeebnischeErziehung" die in der Anlage A angefiihrtenMaschinen und Geräte fürVorbereitungsarbeiten der betreffenden Lehrer zugelassen.
2.
(1) An den Mittelschulen sind im Fach "Technische Erziehung" die in der Anlage B erwähnten Maschinen und Geräte zugelassen, die von den Schülern unter Aufsicht des Lehrers benützt werden dürfen.

ANLAGE A
Elektrisch betriebene Maschinen und Geräte, die nur der Lehrer für seine Unterrichtsvorbereitung (Zuschnitt von Materialien, Anfertigung von Vorrichtungen und Demonstrationsmodellen) bedienen darf. Sie sind in einem verschließbaren Maschinenraum unterzubringen.

Holzbearbeitung:
- Kombinierte Holzbearbeitungsmaschinen (oder getrennte Maschinen) mit Abricht- und Dicktenhobelmaschine, Kreissäge, Fräse und Langlochfräse. Hobelwelle und Sägewelle dürfen aus Sicherheitsgründen nicht gleichzeitig
laufen. Alle Maschinen müssen mit Sicherheitsvorrichtungenversehen sein.
- Sägen:
Handkreissäge, Gehrungskreissäge, Stichsäge, Bandsäge
-Bohrmaschinen:
Handbohrmaschine, Akkubohrmaschine, Säulenbohnnaschine mit Zubehör
-Schleifinaschinen:
Schwingschleifmaschine, Tellerschleifmaschine, Bandschleifmaschine
-Oberfräse
-Drechselbank
Metallbearbeitung:
- Säulenbohrmaschine mit Maschinenschraubstock
- Gehrungskreissäge
- Schleifmaschine:
Winkelschleifmaschine (Flex), Wasserschleifmaschine, Werkzeugschleifmaschine
-Lötgeräte:
Lötkolben, Lötpistole, Hartlötvorrichtung mit kleinen Gasflaschen
-Elektroschweißgerät
Keramik:
-Brennofen (muss in einem eigenen Brennraum mit guter Lüftungsvorrichtung stehen)
Allgemeine:
-Luftkompressor mit Zubehör
-Heißklebepistole
-Klammermaschine
- Papier- und Werkstoffschneidemaschine
- Hebelblechschere
Tisch- und Handbohrmaschinen, Teller- und Bandschleifinaschinen,Lötkolben und Lötpistole (fiir Weichlöten) können - da sie von Schülern bedient werden dürfen - auch im Werkraum eingesetzt werden.

ANLAGE B
Maschinen und Geräte, die die Schüler unter strenger Aufsicht des Lehrers bedienen dürfen. Sie können ständig oder auch nur bei Gebrauch im Werkraum untergebracht werden.
-Elektrische Handbohrmaschine im Bohrständer mit Maschinenschraubstock
-Säulenbohrmaschine, evtl. als Tischausführung (Ständerbohrmaschine)
-Akku-Bohrmaschine
-Teller- und Bandschleifmaschine
-Styroporschneider (Trafo mit Überlastungsschutz)
-Heizstrahler (fiir die Bearbeitung thermoplastischer Stoffe)
-Tiefziehgerät fiir Kunststoff (Vakuum-Formgerät)
-Heißluftföhn
-Elektrokocher
-Emailierofen
-Lötkolben, bzw. Lötpistole (für Weichlöten)
-Netzgeräte bis 24 V
-Heißklebepistole
-Nähmaschine
-Bügeleisen
-Elektroherd
-Pfanne (für Elektroherd)
-Küchenmaschinen wie Mix- und Rührgeräte
-Vergrößerungsgerät
-Trockengerät
-Töpferscheibe

Bei der Aufstellungund der Inbetriebnahme der oben aufgelisteten Geräte und Maschinen, sind die einschlägigen Sicherheitsvorschrillen streng zu beachten. Grundsätzlich müssen alle Sicherheitsvorrichtungen in Betrieb sein, wenn eine Maschine bedient wird. Keine Maschine darf ohne Aufsicht des Lehrers bedient werden.

1) Kundgemacht im A.Bl. vom 22. November 1988, Nr. 53.