GASTKOMMENTAR ZU TFA
Die reformierte Ausbildung des Lehrpersonals wurde mit Ministerialdekret,
das am 15. Februar 2011 in Kraft getreten ist, geregelt.
Unter Anderem wird vorgesehen, dass in der Übergangsphase jene, die über
die für die SSIS vorgesehenen Zulassungsbedingungen verfügen, sich
einer dreifachen Aufnahmeprüfung zum Berufsbildungsjahr (TFA) stellen können.
Nach langem Zögern beantragte dieses Jahr die deutschsprachige Schule Südtirols
beim Ministerium 70 Studienplätze für Kunst, Bewegung und Sport, Technik
in der Mittelschule, Mathematik und Physik sowie für Naturwissenschaften
in der Oberschule. Die Anzahl der Plätze, sowie die Auswahl der Wettbewerbsklassen
wurden von den Gewerkschaften als unzureichend abgestempelt. Doch sollte es
noch schlimmer kommen.
Innerhalb Oktober 2011 wird das Ministerium alle notwendigen Maßnahmen
für die Durchführung der Aufnahmeprüfung zum TFA erlassen. Innerhalb
2011 sollen die TFA-Kurse beginnen. Nur nicht in Südtirol. Hier ist es
der Landesrätin Kasslatter-Mur nicht schnell genug gegangen. Sie hatte
nämlich eine Zusage des Ministeriums innerhalb 5. August gefordert und
verzichtete konsequent auf die 70 Studienplätze, weil dieser Termin nicht
eingehalten wurde. Die entsetzten und verärgerten SupplentInnen vertröstete
sie auf das nächste Schuljahr.
Diese nicht nachvollziehbare Entscheidung bedeutet erneute Schwierigkeiten für
die SupplentInnen, die sich monatelang auf die Zulassungsprüfung vorbereitet
haben.
(Wohlgemerkt: Auch bei den Zulassungsbedingung möchte Südtirol eine
Sonderrolle einnehmen. Anstatt sich wie alle anderen Universitäten an die
vorgegebene Studienregelung zu halten, verlangt man hier auch ein Sprachzertifikat
und einen ECDL Führerschein!)
Ein weiterer Nachteil dieser Verzögerung ist das Vorrücken jener,
die im Ausland das Lehramt besuchen, mit Vorbehalt in der Landesrangliste eingetragen
sind und einen Auftrag auf unbestimmte Zeit abschließen können.
Das angedeutete Versprechen eines ordentlichen Wettbewerbs klingt zwar sehr
interessant, doch stellt es ernsthafte Probleme auf der normativen Ebene. Das
geltende Gesetz lässt keinen altbekannten ordentlichen Wettbewerb mehr
zu und die Aufnahme des neu ausgebildeten Lehrpersonals ist noch nicht geregelt
worden. In den Ranglisten können also momentan weder TFA-Absolventen noch
Wettbewerb-Lehrbefähigte aufgenommen werden.
Wird sich Südtirol diesbezüglich ein neues Gesetz geben?
Sabine Giunta AGB-CGIL