GASTKOMMENTAR ZU TFA

Die reformierte Ausbildung des Lehrpersonals wurde mit Ministerialdekret, das am 15. Februar 2011 in Kraft getreten ist, geregelt.
Unter Anderem wird vorgesehen, dass in der Übergangsphase jene, die über die für die SSIS vorgesehenen Zulassungsbedingungen verfügen, sich einer dreifachen Aufnahmeprüfung zum Berufsbildungsjahr (TFA) stellen können.

Nach langem Zögern beantragte dieses Jahr die deutschsprachige Schule Südtirols beim Ministerium 70 Studienplätze für Kunst, Bewegung und Sport, Technik in der Mittelschule, Mathematik und Physik sowie für Naturwissenschaften in der Oberschule. Die Anzahl der Plätze, sowie die Auswahl der Wettbewerbsklassen wurden von den Gewerkschaften als unzureichend abgestempelt. Doch sollte es noch schlimmer kommen.
Innerhalb Oktober 2011 wird das Ministerium alle notwendigen Maßnahmen für die Durchführung der Aufnahmeprüfung zum TFA erlassen. Innerhalb 2011 sollen die TFA-Kurse beginnen. Nur nicht in Südtirol. Hier ist es der Landesrätin Kasslatter-Mur nicht schnell genug gegangen. Sie hatte nämlich eine Zusage des Ministeriums innerhalb 5. August gefordert und verzichtete konsequent auf die 70 Studienplätze, weil dieser Termin nicht eingehalten wurde. Die entsetzten und verärgerten SupplentInnen vertröstete sie auf das nächste Schuljahr.
Diese nicht nachvollziehbare Entscheidung bedeutet erneute Schwierigkeiten für die SupplentInnen, die sich monatelang auf die Zulassungsprüfung vorbereitet haben.
(Wohlgemerkt: Auch bei den Zulassungsbedingung möchte Südtirol eine Sonderrolle einnehmen. Anstatt sich wie alle anderen Universitäten an die vorgegebene Studienregelung zu halten, verlangt man hier auch ein Sprachzertifikat und einen ECDL Führerschein!)
Ein weiterer Nachteil dieser Verzögerung ist das Vorrücken jener, die im Ausland das Lehramt besuchen, mit Vorbehalt in der Landesrangliste eingetragen sind und einen Auftrag auf unbestimmte Zeit abschließen können.
Das angedeutete Versprechen eines ordentlichen Wettbewerbs klingt zwar sehr interessant, doch stellt es ernsthafte Probleme auf der normativen Ebene. Das geltende Gesetz lässt keinen altbekannten ordentlichen Wettbewerb mehr zu und die Aufnahme des neu ausgebildeten Lehrpersonals ist noch nicht geregelt worden. In den Ranglisten können also momentan weder TFA-Absolventen noch Wettbewerb-Lehrbefähigte aufgenommen werden.
Wird sich Südtirol diesbezüglich ein neues Gesetz geben?

Sabine Giunta AGB-CGIL