HAFTPFLICHT– UND RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG FÜR LEHRER/INNEN

Der ASM hat wie in den vergangenen Jahren wieder für Lehrkräfte aller Schulstufen mit der Versicherungsgesellschaft „AURORA“ mit Sitz in Bozen, A.- Diaz- Str. 57 eine Haftpflicht- und Rechtsschutzpolizze abgeschlossen. Dazu kann noch gesagt werden, dass die Haftpflichtpolizze die grobe Fahrlässigkeit (colpa grave) einschließt und bei einem Schadensfall kein Selbstbehalt (franchigia) zu zahlen ist, außer in den eigens dazu angegebenen Fällen. Die Laufzeit der beiden Verträge beträgt 1 Jahr und zwar vom 15. Oktober 2010 bis 15. Oktober 2011. Neueinsteiger zahlen nur die Jahresprämie von € 40.- und sind dann bis zum 15. Oktober 2011 versichert. Dies gilt z.B. auch für Überweisungen ab dem 10. September 2010.

Haftpflichtversicherung als Lehrkraft und das
Privatleben

Versicherte Personen
Der Versicherungsnehmer/Versicherte in seiner Eigenschaft als Lehrkraft an allen Schulen jedweder Art und jeder Schulstufe, als Arbeitnehmer der öffentlichen Verwaltung oder von Privatschulen in der Ausübung seiner Funktionen. Der Versicherte in seiner Eigenschaft als Lehrperson in Leibeserziehung und dergleichen in allen Schulen jedweder Art und jeder Schulstufe, abhängig von der öffentlichen Verwaltung oder privaten Instituten, in der Ausübung seiner Funktionen. Die Garantie umfasst auch die Turnstunden, Kurse und dergleichen, auch außerhalb der Schule mit Schülern oder nicht; weiters umfasst die Garantie auch die Kurse, die nicht von der Schule organisiert werden.
Es sind die in der Polizze angeführten Lehrkräfte versichert.

Gegenstand der Versicherung
• Die Gesellschaft verpflichtet sich, den Versicherten für all das schadlos zu halten, was er als im Sinne des Gesetzes zivilrechtlich haftende Person für den Ersatz (Kapital, Zinsen und Spesen) von Schäden zu entrichten hat, die ohne Absicht Dritten - einschließlich der Schüler, des nicht unterrichtenden Personals und der anderen Lehrpersonen - zugefügt wurden, wegen Todes, Körperverletzungen und Schäden an Sachen infolge eines unvorhergesehenen Vorfalls, der sich im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit als Lehrperson ereignet hat.
• Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, den Versicherten für all das schadlos zu halten, was er der öffentlichen Versicherung für eventuelle Rückgriffsklagen zu zahlen hat, die gegen ihn wegen Schäden erhoben worden sind, die ohne Absicht Dritten - einschließlich der Schüler, des nicht unterrichtenden Personals und der anderen Lehrpersonen – zugefügt und direkt von der öffentlichen Verwaltung ersetzt wurden.
• Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Garantie auch in den Fällen grober Fahrlässigkeit der Lehrperson für die Amts- und Verwaltungshaftung gilt, die ihr wegen Schäden entstehen kann, welche durch das Verhalten der unter seiner Aufsicht stehenden Schüler verursacht wurden.
• Die Garantie umfasst die Schäden an Dritten, einschließlich der Schüler, des nicht unterrichtenden Personals und der anderen Lehrpersonen, die von dem unterrichtenden und nicht unterrichtenden Personal verursacht wurden, welches mit dem Versicherten zusammenarbeitet, und zwar nur unter der Bedingung, dass für diesen Letzteren die zivilrechtliche Haftung besteht.
• Die Versicherung ist, im Rahmen der durch die Behörden der Schule festgelegten Stundenpläne, für alle schulischen, nebenschulischen, zwischenschulischen sowie für die sowohl schulischen als auch außerschulischen Turn- und Sporttätigkeiten wirksam, an denen die Schüler teilnehmen.
• Die Versicherung erstreckt sich zudem auf die Schäden, die während der zeitweiligen, im Auftrag der zuständigen Behörde ausgeübten Funktion als Inspektor, als Vorsitzender oder Mitglied einer Prüfungskommission Dritten zugefügt wurden.
• Es wird darauf hingewiesen, dass die Garantie auf alle eventuellen während des Tages und am Abend durchgeführten Aktivitäten ausgedehnt wird, die nicht eng mit dem Stundenplan zusammenhängen, jedoch auf schulische Tätigkeiten ausgerichtet sind. Diese Tätigkeiten werden, sofern sie bewilligt sind, auch außerhalb des Instituts durch Garantie gedeckt.
• Unbeschadet der obigen Ausführungen ist die Garantie bei Schulausflügen, geführten Besuchen von Museen, Werken und Betrieben – wenn diese von der Schule organisiert werden – sowie während der Supplenzstunden, der Schulausspeisung, der nachschulischen Betreuung, der Unterrichtspausen, des Aufenthalts der Schüler in der Schule vor Beginn und nach Beendigung der Unterrichtsstunden (ohne zeitliche Begrenzungen) und auch während der Abhaltung nicht bewilligter Versammlungen, sofern diese innerhalb der Schule stattfinden.
• Die Garantie ist auf die Haftpflicht ausgedehnt, die dem Versicherten im Zusammenhang mit der privaten Ausübung der Tätigkeit als Lehrperson entstehen könnte.
• Die Garantie umfasst alle Sachen, die die Lehrperson aus jeglichen Grund übernimmt oder aufbewahrt. Dies umfasst auch die Sachen von Arbeitskollegen und Schülern. Diese Versicherungserweiterung wird mit einer Höchstsumme von Euro 1.500,00 und einem Selbstbehalt von Euro 150,00 gewährt.
• Weiters ist auch die grobe Fahrlässigkeit der Lehrperson eingeschlossen.

• Die Garantieleistungen gelten auf der ganzen Welt, außer in den U.S.A und Kanada

Maximale Schadensleistungen:
€ 2.500.000.- pro Schadensfall
Jahresprämie € 40.-


Zivilrechtliche Haftung im Privatleben
Familienangehörige: Ehepartner oder Lebensgefährte des Versicherten und all jene Personen die im Familienbogen des Versicherten aufscheinen

Gegenstand der Versicherung
Die Versicherungsgesellschaft versichert auf der ganzen Welt den Schadenersatz für die Summen (Kapital, Zinsen und Spesen) die der Versicherte und seine Familienangehörigen zu zahlen verpflichtet sind, aufgrund der zivilrechtlichen Ersatzleistungspflicht für Schäden, die ungewollt Dritten zugefügt wurden, für Tod, Körperverletzung, Sachschäden und Schäden an Tieren die sich im Privatleben aus Beziehungen und im Allgemeinen sich in der Freizeit ereignen.
Die Garantieleistungen werden ausgedehnt auf:
• Eigentum und Benützung der Hauptwohnung und der dazugehörigen Gärten
• Besitz der Zweitwohnung und der dazugehörigen Gärten, vorausgeschickt sie befinden sich in Italien; außerdem die Führung von gelegentlichen Aufenthaltsorten und den dazugehörigen Gärten auch im Ausland.
Der Versicherungsvertrag verliert seine Gültigkeit, sobald der Versicherte seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.

Ausdehnung der Garantieleistungen
Es werden zusätzlich versichert:
• Die Verantwortung jener Personen, denen die minderjährigen Kinder des Versicherten anvertraut werden, für verursachte Schäden von den Minderjährigen, einschließlich der Schäden der Aufsichtspersonen.
• Für Schäden von Minderjährigen für die der Versicherte die Verantwortung hat.
• Für Brandschäden, Explosionen von Motorfahrzeugen des Versicherten, wenn sie in einer Privatgarage geparkt sind und sie sich laut Gesetz Nr. 990 von 31.12.1969, auch für Schäden an Räumlichkeiten die an den Versicherten vermietet sind bis zu einem Höchstbetrag von Euro 150.000.-
• Schäden verursacht an Dritten, befördert oder nicht, mit Unwissenheit des Versicherten verursacht durch die minderjährigen Kinder durch Inbetriebnahme oder Lenken von Fahrzeugen, Wasserfahrzeugen in Verletzung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für deren lenken und Gebrauch.
• Die Schäden verursacht von den Versicherten, aufgrund ihrer persönlichen Verantwortung, in ihrer Eigenschaft als Fahrgäste auf Fahrzeugen oder Wasserfahrzeugen von Dritten, an Dritte die nicht transportiert werden; die Schäden am Fahrzeug sind ausgeschlossen.
• Die Schäden verursacht von Dritten durch das Lenken von Fahrzeugen des Versicherten oder seiner Familienmitglieder mit verfallenem Führerschein, beschränkt auf die Regressforderungen der Versicherungsgesellschaft, die den Schaden des Unfalls beglichen hat.
• Die Schäden verursacht durch Lenken eines Fahrzeugs von Dritten mit nicht erneuertem oder suspendiertem Führerscheins des Versicherten oder seiner Familienmitglieder.
• Schäden verursacht durch Haustiere, Reit- oder Hoftiere wenn sie nicht für lukrative Zwecke verwendet werden; in diesen Fällen ist ein Selbstbehalt von Euro 50.- pro Schadensfall vorgesehen.
• Die Schäden verursacht durch Umweltverschmutzung des Wassers, der Luft und des Erdreichs bis zu einem Höchstbetrag von Euro 50.000.- pro Schadensfall und versicherten Jahr.
• Die Schäden verursacht durch: Brand, Explosion, Rauch, Gas, Dampf bis zu einem Höchstbetrag von Euro 250.000.- pro Schadensfall.
• Die Schäden verursacht durch ausgetretenes Wasser
• Die Schäden durch Unterbrechung und Aufhebung – ganz oder teilweise – von Industrieproduktionen, Handelstätigkeiten, Dienstleistungen, landwirtschaftliche Tätigkeiten, Nichtbenützung von Gütern als Folge der Schadensvergütung der Polizze – Der Schadenersatz wird im Ausmaß von 10 % des versicherten Höchstbetrages mit einem Selbstbehalt pro Schadensfall von Euro 250.- geleistet.

Ausschlüsse:
Folgende Schäden sind von der Versicherung ausgeschlossen:
• Schäden, die absichtlich von dem Versicherten verursacht werden
• Schäden, die durch professionelle Tätigkeiten wie Handel, Handwerk usw. entstehen, die für lukrative Zwecke durchgeführt werden.
• Schäden, die aufgrund von Besitz, Gebrauch von Motorfahrzeugen, Wasserfahrzeugen mit Motor und Fluggeräten entstehen
• Schäden aus der Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und von Flugzeugen im Allgemeinen
• Schäden aus der Teilnahme an Motorsportwettbewerben
• Schäden durch den Besitz und Gebrauch von Wasserfahrzeugen wie Segelboote und Boote mit Rudern, wenn der Bootsrumpf die Länge von 6,5 m überschreitet.
• Schäden aus Erweiterung, Überbau, Abbruch und außerordentlicher Instandhaltung der Wohnungen des Versicherten.
• Schäden durch die Ausübung der Jagd
• Schäden durch den widerrechtlichen Besitz von Schusswaffen und deren Gebrauch, wenn es sich nicht um Scheibenschießen oder schießen auf bewegliche Ziele handelt.
• Schäden durch Diebstahl

Rechtsschutzversicherung als Lehrkraft und für
das Privatleben
Leistungen der Rechtsschutzpolizze

Zu den Leistungen dieses Versicherungsvertrages gehört der außergerichtliche und der gerichtliche Rechtsbeistand zum Schutz der Rechte der versicherten Lehrkräfte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten.
Pro Versicherungsfall werden folgende Kosten und Spesen bis zu der Höchstsumme von € 26.000.- ersetzt:
• Auslagen für die Ernennung eines Rechtsanwaltes
• Kosten eines von Amts wegen bestellten Gutachters/Sachverständigen und/oder des Parteisachverständigen
• Gerichtsspesen
• Kosten, die bei Unterliegen an die Gegenpartei zu zahlen sind
• Kosten infolge eines von der Gesellschaft genehmigten Vergleichs
• Kosten für Nachforschungen über Personen, Eigentumsverhältnisse, über den Hergang und die Umstände eines Versicherungsfalles
• Kosten für die Beweissuche zu Verteidigungszwecken
• Kosten für das Verfassen von Anzeigen, Klagen und Anträgen an das Gericht
• Kosten für ein Schiedsgericht und den beteiligten Anwalt

Versicherungsumfang der Rechtsschutzversichrung

Außervertragliche Schäden
Wenn die versicherten Personen oder die diesen gehörenden Güter durch eine unerlaubte Handlung von Dritten einen Schaden erleiden.

Strafrechtsschutz
Bei strafrechtlicher Verfolgung der versicherten Personen wegen fahrlässiger Vergehen oder Übertretungen.

Strafrechtsschutz bei Vorsatztaten
Der Versicherungsschutz wird auf die Fälle ausgedehnt, in denen gegen die versicherten Personen ein Strafverfahren wegen eines Vorsatzdeliktes eingeleitet wird. Die Rechtsschutzversicherung ersetzt die Kosten für die Verteidigung, unter der Voraussetzung, dass der Versicherte mit einem rechtskräftigen Urteil freigesprochen wird. Die Fälle, bei denen die Straftat erlischt, sind ausgeschlossen.

Außervertragliche Schäden an Dritten
Bei Schadenersatzforderungen von Seiten Dritter gegen die versicherten Personen.

Vermögensschäden
Rechtsstreitigkeiten mit der Öffentlichen Verwaltung für Vermögensschäden, aufgrund einer Verletzung der Dienstvorschriften, festgestellt vom Kontrollorgan.
Dieser Versicherungsschutz ist auf zweites Risiko nach der vom Versicherten abgeschlossenen Haftpflichtversicherung wirksam, d.h. in Ergänzung und Ausschöpfung der Beträge, die laut Art. 1917 des Italienischen Zivilgesetzbuchs im Rahmen der genannten Haftpflichtversicherung zur Deckung der Rechtskosten für die Klageabwehr und bei Unterliegen zu zahlen sind.

Rechtsschutzversicherung PRIVATLEBEN BASIS
Der Versicherungsschutz umfasst den Schutz der Rechte des Versicherten im Rahmen seines Privatlebens und der Tätigkeit von Angestellten, für den Fall, dass diese:
• Schäden von unerlaubten Handlungen Dritter erleidet
• strafrechtlich wegen fahrlässiger Vergehen oder wegen Ordnungswidrigkeiten verfolgt wird.
• zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf Verträge muss, deren Streitwert höher als € 210 ist, darin eingeschlossen: Rechtsstreitigkeiten, einschließlich jener in Bezug auf Mietverhältnisse, Eigentumsrechte oder sonstige dingliche Rechte, welche die Hauptwohnung, oder Zweit- und Saisonwohnungen des Versicherten betreffen, sofern diese unmittelbar von ihm benutzt werden.
Rechtsstreitigkeiten, die aus einem Vertrag über ein abhängiges Arbeitsverhältnis des Versicherten, auch mit einer öffentlichen Körperschaft entstehen.
Rechtsstreitigkeiten mit öffentlich- rechtlichen Anstalten oder Einrichtungen der Pensions- und Sozialversicherung.
Der obengenannte Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auch auf Ereignisse, die den Versicherten in seiner Eigenschaft als Fahrradfahrer, Fußgänger oder als Fahrgast irgend eines Transportmittels erfassen.

Ausschlüsse

Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen für:
• die durch umweltbedingte, atomare oder radioaktive Katastrophen erlittenen Schäden.
• den steuer- und verwaltungsrechtlichen Bereich.
• Kauf von registrierten beweglichen Gütern (z. B. Autos, Mopeds)
• Rechtsstreitigkeiten und Strafverfahren, die aus dem Eigentum oder dem Lenken von Motorschlitten oder Motorflugzeugen herrühren.
• für das Familienrecht, Erbrecht und Schenkungen.
• Rechtsstreitigkeiten und Strafverfahren in Bezug auf andere unbewegliche Güter als die vom Versicherten unmittelbar selbstgenutzte Haupt- Zweit- oder Saisonwohnung des Versicherten.
• Rechtshandlungen im Zusammenhang mit dem Kauf und Bau von Liegenschaften.

Maximale Schadenleistung
pro Schadensfall Euro 26.000.-
Jahresprämie EURO 40.-

Wie wird der Versicherungsschutz wirksam?

Indem man die Prämie für eine Polizze oder beide Polizzen an die „AURORA Assicurazioni“ des Potenza & Co. OHG, A.- Diaz- Str. 57, 39100 Bozen auf das Bankkonto bei der
UGF Banca
IBAN: IT 86 F 03127 11600 0000 0000 0850
BIC: BAECIT2B
überweist.
Der Einzahlungsbeleg ist mit folgenden Angaben zu versehen:
Vor -und Zuname
Anschrift
Steuernummer oder Geburtsdatum
E- Mailadresse
Polizze ASM

Die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung kann auch einzeln in Anspruch genommen werden.
Einzahlungen sind ab sofort möglich.
Die Originalversicherungsverträge sind in italienischer Sprache abgefasst, deshalb gilt im Zweifelsfalle der italienische Text.
Schadensmeldungen müssen der Hauptagentur der „Aurora Assicurazioni“ in Bozen schriftlich per Fax mitgeteilt werden. Zudem eine Kopie bitte dem ASM in Bozen zukommen lassen.

AURORA ASSICURAZIONI
Freiheitsstrasse/Ecke A. Diazstrasse 57
39100 Bozen
Tel. 0471/272225
Fax. 0471/265299

Für weitere Informationen steht Ihnen das Büro des ASM unter der Telefonnummer 0471/976370 oder Kollege Vinzenz Matzneller abends unter der Telefonnummer 0471/953828 zur Verfügung.

Haftpflichtprämie vom 15.10.2010 bis 15.10.2011 € 40.-
Rechtsschutzprämie vom 15.10.2010 bis 15.10.2011 € 40.-