HAFTPFLICHT– UND RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG FÜR LEHRER/INNEN
Der ASM hat wie in den vergangenen Jahren
wieder für Lehrkräfte aller Schulstufen mit der Versicherungsgesellschaft
„AURORA“ mit Sitz in Bozen, A.- Diaz- Str. 57 eine Haftpflicht-
und Rechtsschutzpolizze abgeschlossen. Dazu kann noch gesagt werden, dass die
Haftpflichtpolizze die grobe Fahrlässigkeit (colpa grave) einschließt
und bei einem Schadensfall kein Selbstbehalt (franchigia) zu zahlen ist, außer
in den eigens dazu angegebenen Fällen. Die Laufzeit der beiden Verträge
beträgt 1 Jahr und zwar vom 15. Oktober 2010 bis 15. Oktober 2011. Neueinsteiger
zahlen nur die Jahresprämie von € 40.- und sind dann bis zum 15. Oktober
2011 versichert. Dies gilt z.B. auch für Überweisungen ab dem 10.
September 2010.
Haftpflichtversicherung als Lehrkraft und das
Privatleben
Versicherte Personen
Der Versicherungsnehmer/Versicherte in seiner Eigenschaft als Lehrkraft an allen
Schulen jedweder Art und jeder Schulstufe, als Arbeitnehmer der öffentlichen
Verwaltung oder von Privatschulen in der Ausübung seiner Funktionen. Der
Versicherte in seiner Eigenschaft als Lehrperson in Leibeserziehung und dergleichen
in allen Schulen jedweder Art und jeder Schulstufe, abhängig von der öffentlichen
Verwaltung oder privaten Instituten, in der Ausübung seiner Funktionen.
Die Garantie umfasst auch die Turnstunden, Kurse und dergleichen, auch außerhalb
der Schule mit Schülern oder nicht; weiters umfasst die Garantie auch die
Kurse, die nicht von der Schule organisiert werden.
Es sind die in der Polizze angeführten Lehrkräfte versichert.
Gegenstand der Versicherung
• Die Gesellschaft verpflichtet sich, den Versicherten für all das
schadlos zu halten, was er als im Sinne des Gesetzes zivilrechtlich haftende
Person für den Ersatz (Kapital, Zinsen und Spesen) von Schäden zu
entrichten hat, die ohne Absicht Dritten - einschließlich der Schüler,
des nicht unterrichtenden Personals und der anderen Lehrpersonen - zugefügt
wurden, wegen Todes, Körperverletzungen und Schäden an Sachen infolge
eines unvorhergesehenen Vorfalls, der sich im Zusammenhang mit der Ausübung
der Tätigkeit als Lehrperson ereignet hat.
• Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, den Versicherten für all
das schadlos zu halten, was er der öffentlichen Versicherung für eventuelle
Rückgriffsklagen zu zahlen hat, die gegen ihn wegen Schäden erhoben
worden sind, die ohne Absicht Dritten - einschließlich der Schüler,
des nicht unterrichtenden Personals und der anderen Lehrpersonen – zugefügt
und direkt von der öffentlichen Verwaltung ersetzt wurden.
• Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Garantie auch in
den Fällen grober Fahrlässigkeit der Lehrperson für die Amts-
und Verwaltungshaftung gilt, die ihr wegen Schäden entstehen kann, welche
durch das Verhalten der unter seiner Aufsicht stehenden Schüler verursacht
wurden.
• Die Garantie umfasst die Schäden an Dritten, einschließlich
der Schüler, des nicht unterrichtenden Personals und der anderen Lehrpersonen,
die von dem unterrichtenden und nicht unterrichtenden Personal verursacht wurden,
welches mit dem Versicherten zusammenarbeitet, und zwar nur unter der Bedingung,
dass für diesen Letzteren die zivilrechtliche Haftung besteht.
• Die Versicherung ist, im Rahmen der durch die Behörden der Schule
festgelegten Stundenpläne, für alle schulischen, nebenschulischen,
zwischenschulischen sowie für die sowohl schulischen als auch außerschulischen
Turn- und Sporttätigkeiten wirksam, an denen die Schüler teilnehmen.
• Die Versicherung erstreckt sich zudem auf die Schäden, die während
der zeitweiligen, im Auftrag der zuständigen Behörde ausgeübten
Funktion als Inspektor, als Vorsitzender oder Mitglied einer Prüfungskommission
Dritten zugefügt wurden.
• Es wird darauf hingewiesen, dass die Garantie auf alle eventuellen während
des Tages und am Abend durchgeführten Aktivitäten ausgedehnt wird,
die nicht eng mit dem Stundenplan zusammenhängen, jedoch auf schulische
Tätigkeiten ausgerichtet sind. Diese Tätigkeiten werden, sofern sie
bewilligt sind, auch außerhalb des Instituts durch Garantie gedeckt.
• Unbeschadet der obigen Ausführungen ist die Garantie bei Schulausflügen,
geführten Besuchen von Museen, Werken und Betrieben – wenn diese
von der Schule organisiert werden – sowie während der Supplenzstunden,
der Schulausspeisung, der nachschulischen Betreuung, der Unterrichtspausen,
des Aufenthalts der Schüler in der Schule vor Beginn und nach Beendigung
der Unterrichtsstunden (ohne zeitliche Begrenzungen) und auch während der
Abhaltung nicht bewilligter Versammlungen, sofern diese innerhalb der Schule
stattfinden.
• Die Garantie ist auf die Haftpflicht ausgedehnt, die dem Versicherten
im Zusammenhang mit der privaten Ausübung der Tätigkeit als Lehrperson
entstehen könnte.
• Die Garantie umfasst alle Sachen, die die Lehrperson aus jeglichen Grund
übernimmt oder aufbewahrt. Dies umfasst auch die Sachen von Arbeitskollegen
und Schülern. Diese Versicherungserweiterung wird mit einer Höchstsumme
von Euro 1.500,00 und einem Selbstbehalt von Euro 150,00 gewährt.
• Weiters ist auch die grobe Fahrlässigkeit der Lehrperson eingeschlossen.
• Die Garantieleistungen gelten auf der ganzen Welt, außer in den
U.S.A und Kanada
Maximale Schadensleistungen:
€ 2.500.000.- pro Schadensfall
Jahresprämie € 40.-
Zivilrechtliche Haftung im Privatleben
Familienangehörige: Ehepartner oder Lebensgefährte des Versicherten
und all jene Personen die im Familienbogen des Versicherten aufscheinen
Gegenstand der Versicherung
Die Versicherungsgesellschaft versichert auf der ganzen Welt den Schadenersatz
für die Summen (Kapital, Zinsen und Spesen) die der Versicherte und seine
Familienangehörigen zu zahlen verpflichtet sind, aufgrund der zivilrechtlichen
Ersatzleistungspflicht für Schäden, die ungewollt Dritten zugefügt
wurden, für Tod, Körperverletzung, Sachschäden und Schäden
an Tieren die sich im Privatleben aus Beziehungen und im Allgemeinen sich in
der Freizeit ereignen.
Die Garantieleistungen werden ausgedehnt auf:
• Eigentum und Benützung der Hauptwohnung und der dazugehörigen
Gärten
• Besitz der Zweitwohnung und der dazugehörigen Gärten, vorausgeschickt
sie befinden sich in Italien; außerdem die Führung von gelegentlichen
Aufenthaltsorten und den dazugehörigen Gärten auch im Ausland.
Der Versicherungsvertrag verliert seine Gültigkeit, sobald der Versicherte
seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.
Ausdehnung der Garantieleistungen
Es werden zusätzlich versichert:
• Die Verantwortung jener Personen, denen die minderjährigen Kinder
des Versicherten anvertraut werden, für verursachte Schäden von den
Minderjährigen, einschließlich der Schäden der Aufsichtspersonen.
• Für Schäden von Minderjährigen für die der Versicherte
die Verantwortung hat.
• Für Brandschäden, Explosionen von Motorfahrzeugen des Versicherten,
wenn sie in einer Privatgarage geparkt sind und sie sich laut Gesetz Nr. 990
von 31.12.1969, auch für Schäden an Räumlichkeiten die an den
Versicherten vermietet sind bis zu einem Höchstbetrag von Euro 150.000.-
• Schäden verursacht an Dritten, befördert oder nicht, mit Unwissenheit
des Versicherten verursacht durch die minderjährigen Kinder durch Inbetriebnahme
oder Lenken von Fahrzeugen, Wasserfahrzeugen in Verletzung der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen für deren lenken und Gebrauch.
• Die Schäden verursacht von den Versicherten, aufgrund ihrer persönlichen
Verantwortung, in ihrer Eigenschaft als Fahrgäste auf Fahrzeugen oder Wasserfahrzeugen
von Dritten, an Dritte die nicht transportiert werden; die Schäden am Fahrzeug
sind ausgeschlossen.
• Die Schäden verursacht von Dritten durch das Lenken von Fahrzeugen
des Versicherten oder seiner Familienmitglieder mit verfallenem Führerschein,
beschränkt auf die Regressforderungen der Versicherungsgesellschaft, die
den Schaden des Unfalls beglichen hat.
• Die Schäden verursacht durch Lenken eines Fahrzeugs von Dritten
mit nicht erneuertem oder suspendiertem Führerscheins des Versicherten
oder seiner Familienmitglieder.
• Schäden verursacht durch Haustiere, Reit- oder Hoftiere wenn sie
nicht für lukrative Zwecke verwendet werden; in diesen Fällen ist
ein Selbstbehalt von Euro 50.- pro Schadensfall vorgesehen.
• Die Schäden verursacht durch Umweltverschmutzung des Wassers, der
Luft und des Erdreichs bis zu einem Höchstbetrag von Euro 50.000.- pro
Schadensfall und versicherten Jahr.
• Die Schäden verursacht durch: Brand, Explosion, Rauch, Gas, Dampf
bis zu einem Höchstbetrag von Euro 250.000.- pro Schadensfall.
• Die Schäden verursacht durch ausgetretenes Wasser
• Die Schäden durch Unterbrechung und Aufhebung – ganz oder
teilweise – von Industrieproduktionen, Handelstätigkeiten, Dienstleistungen,
landwirtschaftliche Tätigkeiten, Nichtbenützung von Gütern als
Folge der Schadensvergütung der Polizze – Der Schadenersatz wird
im Ausmaß von 10 % des versicherten Höchstbetrages mit einem Selbstbehalt
pro Schadensfall von Euro 250.- geleistet.
Ausschlüsse:
Folgende Schäden sind von der Versicherung ausgeschlossen:
• Schäden, die absichtlich von dem Versicherten verursacht werden
• Schäden, die durch professionelle Tätigkeiten wie Handel,
Handwerk usw. entstehen, die für lukrative Zwecke durchgeführt werden.
• Schäden, die aufgrund von Besitz, Gebrauch von Motorfahrzeugen,
Wasserfahrzeugen mit Motor und Fluggeräten entstehen
• Schäden aus der Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und von
Flugzeugen im Allgemeinen
• Schäden aus der Teilnahme an Motorsportwettbewerben
• Schäden durch den Besitz und Gebrauch von Wasserfahrzeugen wie
Segelboote und Boote mit Rudern, wenn der Bootsrumpf die Länge von 6,5
m überschreitet.
• Schäden aus Erweiterung, Überbau, Abbruch und außerordentlicher
Instandhaltung der Wohnungen des Versicherten.
• Schäden durch die Ausübung der Jagd
• Schäden durch den widerrechtlichen Besitz von Schusswaffen und
deren Gebrauch, wenn es sich nicht um Scheibenschießen oder schießen
auf bewegliche Ziele handelt.
• Schäden durch Diebstahl
Rechtsschutzversicherung als Lehrkraft und für
das Privatleben
Leistungen der Rechtsschutzpolizze
Zu den Leistungen dieses Versicherungsvertrages gehört der außergerichtliche
und der gerichtliche Rechtsbeistand zum Schutz der Rechte der versicherten Lehrkräfte
im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten.
Pro Versicherungsfall werden folgende Kosten und Spesen bis zu der Höchstsumme
von € 26.000.- ersetzt:
• Auslagen für die Ernennung eines Rechtsanwaltes
• Kosten eines von Amts wegen bestellten Gutachters/Sachverständigen
und/oder des Parteisachverständigen
• Gerichtsspesen
• Kosten, die bei Unterliegen an die Gegenpartei zu zahlen sind
• Kosten infolge eines von der Gesellschaft genehmigten Vergleichs
• Kosten für Nachforschungen über Personen, Eigentumsverhältnisse,
über den Hergang und die Umstände eines Versicherungsfalles
• Kosten für die Beweissuche zu Verteidigungszwecken
• Kosten für das Verfassen von Anzeigen, Klagen und Anträgen
an das Gericht
• Kosten für ein Schiedsgericht und den beteiligten Anwalt
Versicherungsumfang der Rechtsschutzversichrung
Außervertragliche Schäden
Wenn die versicherten Personen oder die diesen gehörenden Güter durch
eine unerlaubte Handlung von Dritten einen Schaden erleiden.
Strafrechtsschutz
Bei strafrechtlicher Verfolgung der versicherten Personen wegen fahrlässiger
Vergehen oder Übertretungen.
Strafrechtsschutz bei Vorsatztaten
Der Versicherungsschutz wird auf die Fälle ausgedehnt, in denen gegen die
versicherten Personen ein Strafverfahren wegen eines Vorsatzdeliktes eingeleitet
wird. Die Rechtsschutzversicherung ersetzt die Kosten für die Verteidigung,
unter der Voraussetzung, dass der Versicherte mit einem rechtskräftigen
Urteil freigesprochen wird. Die Fälle, bei denen die Straftat erlischt,
sind ausgeschlossen.
Außervertragliche Schäden an Dritten
Bei Schadenersatzforderungen von Seiten Dritter gegen die versicherten Personen.
Vermögensschäden
Rechtsstreitigkeiten mit der Öffentlichen Verwaltung für Vermögensschäden,
aufgrund einer Verletzung der Dienstvorschriften, festgestellt vom Kontrollorgan.
Dieser Versicherungsschutz ist auf zweites Risiko nach der vom Versicherten
abgeschlossenen Haftpflichtversicherung wirksam, d.h. in Ergänzung und
Ausschöpfung der Beträge, die laut Art. 1917 des Italienischen Zivilgesetzbuchs
im Rahmen der genannten Haftpflichtversicherung zur Deckung der Rechtskosten
für die Klageabwehr und bei Unterliegen zu zahlen sind.
Rechtsschutzversicherung PRIVATLEBEN BASIS
Der Versicherungsschutz umfasst den Schutz der Rechte des Versicherten im Rahmen
seines Privatlebens und der Tätigkeit von Angestellten, für den Fall,
dass diese:
• Schäden von unerlaubten Handlungen Dritter erleidet
• strafrechtlich wegen fahrlässiger Vergehen oder wegen Ordnungswidrigkeiten
verfolgt wird.
• zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf Verträge muss,
deren Streitwert höher als € 210 ist, darin eingeschlossen: Rechtsstreitigkeiten,
einschließlich jener in Bezug auf Mietverhältnisse, Eigentumsrechte
oder sonstige dingliche Rechte, welche die Hauptwohnung, oder Zweit- und Saisonwohnungen
des Versicherten betreffen, sofern diese unmittelbar von ihm benutzt werden.
Rechtsstreitigkeiten, die aus einem Vertrag über ein abhängiges Arbeitsverhältnis
des Versicherten, auch mit einer öffentlichen Körperschaft entstehen.
Rechtsstreitigkeiten mit öffentlich- rechtlichen Anstalten oder Einrichtungen
der Pensions- und Sozialversicherung.
Der obengenannte Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auch
auf Ereignisse, die den Versicherten in seiner Eigenschaft als Fahrradfahrer,
Fußgänger oder als Fahrgast irgend eines Transportmittels erfassen.
Ausschlüsse
Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen für:
• die durch umweltbedingte, atomare oder radioaktive Katastrophen erlittenen
Schäden.
• den steuer- und verwaltungsrechtlichen Bereich.
• Kauf von registrierten beweglichen Gütern (z. B. Autos, Mopeds)
• Rechtsstreitigkeiten und Strafverfahren, die aus dem Eigentum oder dem
Lenken von Motorschlitten oder Motorflugzeugen herrühren.
• für das Familienrecht, Erbrecht und Schenkungen.
• Rechtsstreitigkeiten und Strafverfahren in Bezug auf andere unbewegliche
Güter als die vom Versicherten unmittelbar selbstgenutzte Haupt- Zweit-
oder Saisonwohnung des Versicherten.
• Rechtshandlungen im Zusammenhang mit dem Kauf und Bau von Liegenschaften.
Maximale Schadenleistung
pro Schadensfall Euro 26.000.-
Jahresprämie EURO 40.-
Wie wird der Versicherungsschutz wirksam?
Indem man die Prämie für eine Polizze oder beide Polizzen an die „AURORA
Assicurazioni“ des Potenza & Co. OHG, A.- Diaz- Str. 57, 39100 Bozen
auf das Bankkonto bei der
UGF Banca
IBAN: IT 86 F 03127 11600 0000 0000 0850
BIC: BAECIT2B
überweist.
Der Einzahlungsbeleg ist mit folgenden Angaben zu versehen:
Vor -und Zuname
Anschrift
Steuernummer oder Geburtsdatum
E- Mailadresse
Polizze ASM
Die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung kann auch einzeln in Anspruch
genommen werden.
Einzahlungen sind ab sofort möglich.
Die Originalversicherungsverträge sind in italienischer Sprache abgefasst,
deshalb gilt im Zweifelsfalle der italienische Text.
Schadensmeldungen müssen der Hauptagentur der „Aurora Assicurazioni“
in Bozen schriftlich per Fax mitgeteilt werden. Zudem eine Kopie bitte dem ASM
in Bozen zukommen lassen.
AURORA ASSICURAZIONI
Freiheitsstrasse/Ecke A. Diazstrasse 57
39100 Bozen
Tel. 0471/272225
Fax. 0471/265299
Für weitere Informationen steht Ihnen das Büro
des ASM unter der Telefonnummer 0471/976370 oder Kollege Vinzenz Matzneller
abends unter der Telefonnummer 0471/953828 zur Verfügung.
Haftpflichtprämie vom 15.10.2010 bis 15.10.2011 € 40.-
Rechtsschutzprämie vom 15.10.2010 bis 15.10.2011 € 40.-