ZUM GEGENWÄRTIGEN STAND DER OBERSTUFENREFORM (September 2010)
Das eben begonnene Schuljahr 2010/2011 steht in Südtirol
ganz im Zeichen der Vorbereitung und Durchführung der Oberstufenreform,
der sogenannten „riforma Gelmini“. Auf dem übrigen Staatsgebiet
tritt diese bereits in diesen Tagen in Kraft, begleitet von starken und spektakulären
Auseinandersetzungen vor allem in Bezug auf geänderte Stellenpläne
und Reduzierung der Lehrstellen. Dies führt zur massenhaften Freisetzung
von Supplenten („precari“), aber auch zu Anfangsklassen an den Oberschulen
mit dreißig oder mehr Schülern. Immer klarer kommt also zum Vorschein,
dass diese Reform nicht sosehr als die längst überfällige Anpassung
der Oberschule an die geänderten Erfordernisse des beginnenden 21. Jahrhunderts
ist, sondern vielmehr aus Ersparnisgründen durchgezogen wird.
Auf Grund der besonderen Erfordernisse hierzulande ist es unseren verantwortlichen
Politikern und Bildungsplanern gelungen die Ausarbeitung und Verwirklichung
der Reform um ein Jahr zu verschieben. Somit ist das heurige Schuljahr 2010/2011
für uns das entscheidende für die Zukunft unserer Oberschullandschaft.
Viel Verantwortung kommt auf die Bildungsplaner zu, denn für die weitere
Entwicklung unseres Landes wird es unabdingbar sein, die Zahl der Akademiker
endlich auf EU-Niveau zu bringen: Südtirol derzeit 15 %, EU 32,3%, Österreich
24%, Italien 19% (EURAC-Direktor Stuflesser vor dem Forum Alpbach, 22.08.2010).
Dies setzt ein entsprechendes Oberschulwesen voraus!
Was bisher geschah
Über den Winter 2009/10 wurde der Landesgesetzentwurf 65/10: DIE OBERSTUFE
DES BILDUNGSSYSTEMS DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN ausgearbeitet und im Frühjahr
zur Begutachtung an die verschiedenen Stellen und Interessensgruppen verschickt.
Die zahlreich eingelangten Stellungnahmen wurden „mehr oder weniger“
in den Gesetzesentwurf eingearbeitet. Ein intensiv debattiertes Thema ist die
hierzulande – im Unterschied zum übrigen Staatsgebiet – eingeführte
Dreiteiligkeit der Oberschule (daher auch Oberstufenreform genannt): Lyzeen,
Fachoberschulen und berufsbildende Oberschulen (mit staatlicher Matura). Letztere
Schulen sind Schulen in Landeskompetenz, was rechtlich Unterschiede sowohl im
Schultypus als auch bei den Lehrpersonen mit sich bringt. Die Nützlichkeit
der Einrichtung eines derartigen Schultypus wurde verschiedentlich in Zweifel
gezogen, auch was die Übertragbarkeit dieses Titels mit sich bringen kann.
Der Gesetzesentwurf kam dann in den Landesschulrat, wo er am 31. Mai 2010 ein
positives Gutachten mit einigen Änderungsvorschlägen erhielt, die
dann fast gänzlich von der Landesregierung übernommen wurden. Anfang
Juli wurde er an den an den Landtag überwiesen, dessen I. Gesetzgebungskommission
ihn behandelte. Damals sorgte die durchgesetzte Streichung des Hinweises auf
„Die Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt“ unseres Landes erstmals
für kurze Aufregung. In der Septembersitzungswoche wurde der Entwurf im
Landtag behandelt und verabschiedet.
Wie wird es weitergehen?
Der Gesetzesentwurf ist im Wesentlichen ein Rahmengesetz, das die Grundsätze
der gesamtstaatlichen Reform zu berücksichtigen hat, weshalb er erst nach
seiner Genehmigung durch den Landtag so richtig mit Inhalten gefüllt werden
kann. Das bedeutet, dass das Gros der Entscheidung zur Umsetzung der Oberstufenreform
erst nach Verabschiedung des Gesetzes mittels Beschluss der Landesregierung
erfolgen wird.
Sicherlich haben die Schulämter bzw. von ihnen beauftragte Inspektoren-
und Lehrerkommissionen entscheidende Vorarbeiten dazu geleistet, allerdings
fast völlig im Verborgenen und ohne dass die an der Reform interessierten
Partner – Interessensverbände, Lehrer, Eltern usw. – hierin
Einblick nehmen konnten. Erst ab Mitte September sollen diese die Möglichkeit
erhalten dazu Stellung zu beziehen. Dies geschieht dann wiederum unter starkem
Zeitdruck, da die verantwortlichen Stellen die Reform bis Jahresende durchziehen
möchten. Dies wird auch nötig sein, denn bis Ende März 2011 müssen
Mittelschulabsolventen und ihre Eltern darüber Bescheid wissen, damit eine
termingerechte Einschreibung in die reformierte Oberschule möglich ist.
Offene Problemfelder gibt es eine ganze Reihe:
• An oberster Stelle steht der Schulverteilungsplan. Da durch die Reform
bekanntlich gespart werden soll bzw. das Bildungsangebot übersichtlicher
und rationaler gestaltet werden soll, bringt das mit sich, dass bestimmte Schultypen
nur mehr an gewissen Orten angeboten werden. Wer muss verzichten, wer macht
das Rennen? Offiziell ist noch nichts, aber seit Monaten laufen Aktionen, Interventionen
(und wohl auch Intrigen?)
• Für die neue Oberschule wird es reduzierte Stundentafeln geben,
das bedeutet, dass verschiedene Fächer an verschiedenen Oberschulen nicht
oder nur mehr reduziert angeboten werden. Wie werden die neuen Stundentafeln
aussehen? Welche Fächer sind von der Reduzierung betroffen? Auch hier laufen
die Vorarbeiten und Interventionen der verschiedenen Fachgruppen auf Hochtouren.
• Damit im Zusammenhang steht auch das Problem der Neudefinierung der
Lehrstühle. Wie werden diese in Zukunft aussehen bzw. geschieht das im
Rahmen der laufenden Reform oder zu einem späteren Zeitpunkt, etwa im Zusammenhang
mit der neu zu ordnenden Lehrerausbildung?
• Ein verändertes Fachangebot setzt geänderte (nur reduzierte?)
Lerninhalte, Programme, voraus. Diese wurden von verschiedenen Arbeitsgruppen
(Inspektoren und Lehrer; welche?) im Verlauf des Sommers erarbeitet und sollen
nun von den Fachgruppen an den einzelnen Oberschulen begutachtet werden um dann
von der Landesregierung als Rahmenrichtlinien verabschiedet zu werden.. Wie
soll das geschehen, wenn in manchen Fällen der Schultypus noch gar nicht
feststeht oder zumindest nicht bekannt ist?
• Und – nicht zuletzt! – geht es bei dieser Reform auch um
zumindest für die Oberschule neue didaktische Anliegen. Gemäß
Aussagen der Bildungsplanung soll in der „neuen“ Oberschule der
Bereich Kompetenzen verstärkt im Vordergrund stehen, also weniger die Vermittlung
von Wissen als die Aneignung von solchen von den zukünftigen Schülern.
Ein großes Thema bleiben die Zukunftschancen, sprich Arbeitsmöglichkeiten,
der Lehrer. Hier kann davon ausgegangen werden, dass es – im Einklang
mit den Zusicherungen der politisch Verantwortlichen – zu keinen Entlassungen
kommen wird. Umschichtungen sind nicht auszuschließen und wie es mit Neuaufnahmen
bzw. Bestätigungen von zeitlich befristeten Lehrern bestellt ist, kann
noch nicht definitiv gesagt werden.
Zusammenfassend wird es im kommenden Schuljahr verschiedenen Momente der Auseinandersetzung
der an Schule beteiligten Partner (Politik – Schulbürokratie –
Lehrer – Eltern – Schüler) über eine Vielzahl von Themen
geben. Dabei soll immer im Auge behalten werden, dass nur einem vom Konsens
aller Beteiligten getragenes Reformvorhaben dauerhafter Erfolg beschieden sein
wird.
chvh