Die neue Lehrer/innenausbildung
Unterrichtsministerin Mariastella Gelmini unterzeichnete am 10.
September 2010 das Dekret über die neue Lehrer/innenausbildung. Während
sich der genehmigte Text kaum von den Entwürfen, die seit circa 1 ½
Jahren im Umlauf waren, unterscheidet, erfuhr v.a. der Artikel 15 (»Norme
transitorie e finali«/ Übergangs- und Schlussbestimmungen«)
wesentliche Änderungen.
Nachdem der Rechnungshof das Dekret registriert hatte, wurde es am 31. Jänner
im Amtsblatt der Republik veröffentlicht und trat dann mehr als fünf
Monate nach der Unterzeichnung am 15. Februar 2011 als Ministerialdekret vom
10. September 2010, Nr. 249, mit dem Titel »Regolamento concernente: »Definizione
della disciplina dei requisiti e delle modalità della formazione iniziale
degli insegnanti della scuola dell’infanzia, della scuola primaria e della
scuola secondaria di primo e secondo grado, ai sensi dell’articolo 2,
comma 416, della legge 24 dicembre 2007, n. 244«« in Kraft.
Obwohl der Rechnungshof die Registrierung einiger Sätze des Reglements
verweigert hatte, ist die Regelung der neuen Lehrer/innenausbildung im Vergleich
zum endgültigen Entwurf unverändert geblieben.
Interessant ist jetzt zu sehen, mit welcher Geschwindigkeit diese neue Ausbildung
auch umgesetzt wird. Das Dekret sieht einerseits vor, dass die Universitäten
bereits mit dem akademischen Jahr 2011/2012 mit den neuen Studiengängen
beginnen, und verweist andererseits auf mindestens zehn Ministerialdekrete,
die zur Umsetzung des Reglements Nr. 249 erlassen werden müssen.
Das Ministerialdekret sieht die folgenden Bestimmungen vor:
Kindergarten und Grundschule
Der bisherige, vierjährige Laureatsstudiengang Bildungswissenschaften für
den Primarbereich wird in einen
a) einheitlichen, für Kindergarten und Grundschule gemeinsamen,
b) einstufigen Fachlaureatsstudiengang (»laurea magistralis«, L.M.)
(»laurea magistrale a ciclo unico«) umgebaut,
c) welcher bereits ab dem zweiten Studienjahr Praktika vorsieht. Die Praktika
werden insgesamt 600 Stunden umfassen.
d) Die Bewerberinnen und Bewerber müssen für die Zulassung zum Studium
das Abschlussdiplom der Ober-schule besitzen und eine Aufnahmeprüfung bestehen
(numerus clausus).
e) Das Studium schließt mit der Abfassung einer Diplomarbeit und eines
Erfahrungsberichtes über die Praktika und dem Ablegen einer Lehrbefähigungsprüfung
ab.
Mittel- und Oberschule
Die angehenden Lehrpersonen der Mittel- und Oberschulen absolvieren
a) zunächst ein (dreijähriges) Laureatsstudium, wobei dieser Studiengang
bereits einen Großteil des Fachwissens beinhalten muss,
b) und anschließend eine (zweijährige) laurea magistralis der didaktischen
Studienrichtung mit be-schränkter Zulassung (numerus clausus). Der Fachlaureatsstudiengang
kann als eigenständiger Laureatsstudiengang oder als Studiengang innerhalb
der bestehenden Laureatsstudiengänge geführt werden. Die Studierenden
leisten bereits während dieses Fachlaureatsstudiums Praktika an Schulen
ab.
c) Zum Abschluss der Ausbildung leisten die Abgängerinnen und Abgänger
eines Fachlaureatsstudiums ein Praktikumsjahr (»tirocinio formativo attivo,
TFA« / »6. Jahr«), das von der Universität koordiniert
und zusammen mit den Schulen durchgeführt wird. Die Studierenden absolvieren
während des Praktikumsjahres folgende Inhalte:
| ECTS-Punkte |
Stundenanzahl | |
| Lehrveranstaltungen in Erziehungswissenschaften | 18 |
450 (davon 144 Lehrveranstaltungen an der Universität) (1) |
| Lehrveranstaltungen aus Fachdidaktik mit pädagogisch-didaktischen Werkstätten | 18 |
450 (davon 144 Lehrveranstaltungen an der Universität) |
| Unterrichtspraktikum | 19 |
475 (davon 75 Stunden oder 3 ECTS-Punkte im Bereich der Integration) |
| Bericht über das Praktikum | 5 |
125 |
| SUMME | 60 |
1500 |
d) Zur abschließenden Lehrbefähigungsprüfung wird zugelassen, wer bei mindestens 70 Prozent der Tätig-keiten des Praktikumsjahres anwesend war. Die Lehrbefähigungsprüfung selbst besteht aus der Bewertung des Praktikums, einer mündlichen Prüfung und der Darlegung des Berichts über das Unterrichtspraktikum.
Die Ausbildung der Kunstlehrerinnen und -lehrer und der Musiklehrerinnen
und -lehrer an den Akademien bzw. Konservatorien wird an dieses Modell angepasst.
Wesentliche Bestandteile der Lehrerausbildung und »condicio sine qua non«
für die Erlangung der Lehrbe-fähigung sind laut Artikel 3 Absatz 4:
a) der Erwerb von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 des Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen,
b) der Erwerb von Kompetenzen im Bereich der neuen Medien,
c) der Erwerb von didaktischen Kompetenzen für Integration von Schülerinnen
und Schülern mit Beein-trächtigung.
Übergangsbestimmungen (Artikel 15)
Der Dekretentwurf sah ursprünglich vor, dass die Studientitel, die bisher
zum Unterrichten berechtigt haben, ab 2012/2013 ihre Gültigkeit verlieren
und die Lehrpersonen, die bis dahin keine Lehrbefähigung erlangt haben,
die gesamte neue Lehrerausbildung absolvieren müssen. Dieser Punkt wurde
in der Endfassung entschärft: Wer bei Inkrafttreten des Dekrets einen gültigen
Studientitel zum Unterrichten besitzt oder im akademischen Jahr 2010/2011 in
ein Universitätsstudium zum Erwerb eines Fachlaureats (laurea specialistica
oder laurea magistrale) eingeschrieben ist, sowie die Inhaberinnen und Inhaber
eines ISEF-Diploms behalten das Recht auf den Erwerb der Lehrbefähigung
nur durch die Ableistung des Praktikumsjahres bei.
Die Zulassung zum Praktikumsjahr erfolgt wegen der begrenzten Anzahl an Studienplätzen
aufgrund einer Auf-nahmeprüfung, welche dreifach angelegt ist:
a) Die Vorauswahl besteht aus einem multiple-choice-Test mit 60 Fragen, die
innerhalb von drei Stunden zu beantworten sind. Die Vorauswahl findet zum selben
Zeitpunkt in ganz Italien statt. Die Vorauswahl besteht, wer 21/30 Punkte erreicht.
Die Fragen werden vom Ministerium vorbereitet.
b) Die schriftliche Prüfung wird von den jeweiligen Universitäten
erstellt und besteht aus offenen Fragen, Übersetzungen oder aus einer praktischen
Prüfung zu fachspezifischen Themen.
c) Zur mündlichen Prüfung wird schließlich zugelassen, wer die
schriftliche Prüfung mit 21/30 Punkten besteht. Die mündliche Prüfung
wird ebenfalls von den Universitäten erstellt. Es besteht die Prüfung,
wer 15/20 Punkte erreicht.
d) Die bei diesen Prüfungen erzielte Punktezahl wird um Punkte für
den Unterrichtsdienst, für das For-schungsdoktorat, den Notendurchschnitt
beim Erwerb des Studientitels oder Veröffentlichungen ergänzt.
Die Bewerberinnen und Bewerber, welche mindestens 360 Tage Dienst in der jeweiligen
Wettbewerbsklasse geleistet haben, erhalten eine Reduzierung im Bereich des
Unterrichtspraktikums und der Fachdidaktiken.
Außerdem können die Universitäten Studiengänge im Ausmaß
von 60 ECTS-Punkten für den Erwerb der Lehrbefähigung an Kindergärten
und Grundschulen für alle jene anbieten, welche innerhalb des Schuljahres
2001/2002 das Diplom der Lehrerbildungsanstalt erworben haben. Es ist eine Aufnahmeprüfung
wie für die Zulassung zum Praktikumsjahr zu bestehen.
Der Absatz 25, welcher vorsieht, dass die Ministerin im Einvernehmen mit dem Land besondere Bestimmungen für die Lehrerausbildung in Südtirol festlegt, ist auch in der Endfassung enthalten.
Bezüglich der Umsetzungszeit sieht das Dekret vor, dass die Universitäten ihre Studienordnungen abändern müssen, damit die neuen Studiengänge (Fachlaureat) 2011/2012 beginnen können.
Das gesamte Dekret kann zum Beispiel auf der Homepage von Educazione e scuola http://www.edscuola.com/ > NORME in riforma > DM 249/10 Formazione Iniziale Docenti eingesehen werden.
Dr. Stephan Tschigg | Amtsdirektor
(1) ECTS = 25 Stunden Arbeit des Studenten aufgeteilt auf Vorlesungen,
Laboratorien, Praktikum und selbstständiges Studium;
Universitäts- Usus: 1/3 der Stunden Vorlesungen, 2/3 selbstständiges
Studium;
1 Lehrveranstaltung von 3 ECTS = 24 Stunden Vorlesung bzw. Laboratorium (und
51 Stunden Selbststudium).