Die neue Lehrer/innenausbildung

Unterrichtsministerin Mariastella Gelmini unterzeichnete am 10. September 2010 das Dekret über die neue Lehrer/innenausbildung. Während sich der genehmigte Text kaum von den Entwürfen, die seit circa 1 ½ Jahren im Umlauf waren, unterscheidet, erfuhr v.a. der Artikel 15 (»Norme transitorie e finali«/ Übergangs- und Schlussbestimmungen«) wesentliche Änderungen.
Nachdem der Rechnungshof das Dekret registriert hatte, wurde es am 31. Jänner im Amtsblatt der Republik veröffentlicht und trat dann mehr als fünf Monate nach der Unterzeichnung am 15. Februar 2011 als Ministerialdekret vom 10. September 2010, Nr. 249, mit dem Titel »Regolamento concernente: »Definizione della disciplina dei requisiti e delle modalità della formazione iniziale degli insegnanti della scuola dell’infanzia, della scuola primaria e della scuola secondaria di primo e secondo grado, ai sensi dell’articolo 2, comma 416, della legge 24 dicembre 2007, n. 244«« in Kraft.
Obwohl der Rechnungshof die Registrierung einiger Sätze des Reglements verweigert hatte, ist die Regelung der neuen Lehrer/innenausbildung im Vergleich zum endgültigen Entwurf unverändert geblieben.
Interessant ist jetzt zu sehen, mit welcher Geschwindigkeit diese neue Ausbildung auch umgesetzt wird. Das Dekret sieht einerseits vor, dass die Universitäten bereits mit dem akademischen Jahr 2011/2012 mit den neuen Studiengängen beginnen, und verweist andererseits auf mindestens zehn Ministerialdekrete, die zur Umsetzung des Reglements Nr. 249 erlassen werden müssen.
Das Ministerialdekret sieht die folgenden Bestimmungen vor:

Kindergarten und Grundschule
Der bisherige, vierjährige Laureatsstudiengang Bildungswissenschaften für den Primarbereich wird in einen
a) einheitlichen, für Kindergarten und Grundschule gemeinsamen,
b) einstufigen Fachlaureatsstudiengang (»laurea magistralis«, L.M.) (»laurea magistrale a ciclo unico«) umgebaut,
c) welcher bereits ab dem zweiten Studienjahr Praktika vorsieht. Die Praktika werden insgesamt 600 Stunden umfassen.
d) Die Bewerberinnen und Bewerber müssen für die Zulassung zum Studium das Abschlussdiplom der Ober-schule besitzen und eine Aufnahmeprüfung bestehen (numerus clausus).
e) Das Studium schließt mit der Abfassung einer Diplomarbeit und eines Erfahrungsberichtes über die Praktika und dem Ablegen einer Lehrbefähigungsprüfung ab.

Mittel- und Oberschule
Die angehenden Lehrpersonen der Mittel- und Oberschulen absolvieren
a) zunächst ein (dreijähriges) Laureatsstudium, wobei dieser Studiengang bereits einen Großteil des Fachwissens beinhalten muss,
b) und anschließend eine (zweijährige) laurea magistralis der didaktischen Studienrichtung mit be-schränkter Zulassung (numerus clausus). Der Fachlaureatsstudiengang kann als eigenständiger Laureatsstudiengang oder als Studiengang innerhalb der bestehenden Laureatsstudiengänge geführt werden. Die Studierenden leisten bereits während dieses Fachlaureatsstudiums Praktika an Schulen ab.
c) Zum Abschluss der Ausbildung leisten die Abgängerinnen und Abgänger eines Fachlaureatsstudiums ein Praktikumsjahr (»tirocinio formativo attivo, TFA« / »6. Jahr«), das von der Universität koordiniert und zusammen mit den Schulen durchgeführt wird. Die Studierenden absolvieren während des Praktikumsjahres folgende Inhalte:

 
ECTS-Punkte
Stundenanzahl
Lehrveranstaltungen in Erziehungswissenschaften
18
450 (davon 144 Lehrveranstaltungen an der Universität) (1)
Lehrveranstaltungen aus Fachdidaktik mit pädagogisch-didaktischen Werkstätten
18
450 (davon 144 Lehrveranstaltungen an der Universität)
Unterrichtspraktikum
19
475 (davon 75 Stunden oder 3 ECTS-Punkte im Bereich der Integration)
Bericht über das Praktikum
5
125
SUMME
60
1500

d) Zur abschließenden Lehrbefähigungsprüfung wird zugelassen, wer bei mindestens 70 Prozent der Tätig-keiten des Praktikumsjahres anwesend war. Die Lehrbefähigungsprüfung selbst besteht aus der Bewertung des Praktikums, einer mündlichen Prüfung und der Darlegung des Berichts über das Unterrichtspraktikum.

Die Ausbildung der Kunstlehrerinnen und -lehrer und der Musiklehrerinnen und -lehrer an den Akademien bzw. Konservatorien wird an dieses Modell angepasst.
Wesentliche Bestandteile der Lehrerausbildung und »condicio sine qua non« für die Erlangung der Lehrbe-fähigung sind laut Artikel 3 Absatz 4:
a) der Erwerb von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
b) der Erwerb von Kompetenzen im Bereich der neuen Medien,
c) der Erwerb von didaktischen Kompetenzen für Integration von Schülerinnen und Schülern mit Beein-trächtigung.

Übergangsbestimmungen (Artikel 15)
Der Dekretentwurf sah ursprünglich vor, dass die Studientitel, die bisher zum Unterrichten berechtigt haben, ab 2012/2013 ihre Gültigkeit verlieren und die Lehrpersonen, die bis dahin keine Lehrbefähigung erlangt haben, die gesamte neue Lehrerausbildung absolvieren müssen. Dieser Punkt wurde in der Endfassung entschärft: Wer bei Inkrafttreten des Dekrets einen gültigen Studientitel zum Unterrichten besitzt oder im akademischen Jahr 2010/2011 in ein Universitätsstudium zum Erwerb eines Fachlaureats (laurea specialistica oder laurea magistrale) eingeschrieben ist, sowie die Inhaberinnen und Inhaber eines ISEF-Diploms behalten das Recht auf den Erwerb der Lehrbefähigung nur durch die Ableistung des Praktikumsjahres bei.
Die Zulassung zum Praktikumsjahr erfolgt wegen der begrenzten Anzahl an Studienplätzen aufgrund einer Auf-nahmeprüfung, welche dreifach angelegt ist:
a) Die Vorauswahl besteht aus einem multiple-choice-Test mit 60 Fragen, die innerhalb von drei Stunden zu beantworten sind. Die Vorauswahl findet zum selben Zeitpunkt in ganz Italien statt. Die Vorauswahl besteht, wer 21/30 Punkte erreicht. Die Fragen werden vom Ministerium vorbereitet.
b) Die schriftliche Prüfung wird von den jeweiligen Universitäten erstellt und besteht aus offenen Fragen, Übersetzungen oder aus einer praktischen Prüfung zu fachspezifischen Themen.
c) Zur mündlichen Prüfung wird schließlich zugelassen, wer die schriftliche Prüfung mit 21/30 Punkten besteht. Die mündliche Prüfung wird ebenfalls von den Universitäten erstellt. Es besteht die Prüfung, wer 15/20 Punkte erreicht.
d) Die bei diesen Prüfungen erzielte Punktezahl wird um Punkte für den Unterrichtsdienst, für das For-schungsdoktorat, den Notendurchschnitt beim Erwerb des Studientitels oder Veröffentlichungen ergänzt.
Die Bewerberinnen und Bewerber, welche mindestens 360 Tage Dienst in der jeweiligen Wettbewerbsklasse geleistet haben, erhalten eine Reduzierung im Bereich des Unterrichtspraktikums und der Fachdidaktiken.
Außerdem können die Universitäten Studiengänge im Ausmaß von 60 ECTS-Punkten für den Erwerb der Lehrbefähigung an Kindergärten und Grundschulen für alle jene anbieten, welche innerhalb des Schuljahres 2001/2002 das Diplom der Lehrerbildungsanstalt erworben haben. Es ist eine Aufnahmeprüfung wie für die Zulassung zum Praktikumsjahr zu bestehen.

Der Absatz 25, welcher vorsieht, dass die Ministerin im Einvernehmen mit dem Land besondere Bestimmungen für die Lehrerausbildung in Südtirol festlegt, ist auch in der Endfassung enthalten.

Bezüglich der Umsetzungszeit sieht das Dekret vor, dass die Universitäten ihre Studienordnungen abändern müssen, damit die neuen Studiengänge (Fachlaureat) 2011/2012 beginnen können.

Das gesamte Dekret kann zum Beispiel auf der Homepage von Educazione e scuola http://www.edscuola.com/ > NORME in riforma > DM 249/10 Formazione Iniziale Docenti eingesehen werden.

Dr. Stephan Tschigg | Amtsdirektor

(1) ECTS = 25 Stunden Arbeit des Studenten aufgeteilt auf Vorlesungen, Laboratorien, Praktikum und selbstständiges Studium;
Universitäts- Usus: 1/3 der Stunden Vorlesungen, 2/3 selbstständiges Studium;
1 Lehrveranstaltung von 3 ECTS = 24 Stunden Vorlesung bzw. Laboratorium (und 51 Stunden Selbststudium).