home

asm aktuell

mitarbeiter

 
büro & vorstand
bezirke
organisation
 

angebote

 

fortbildung
veranstaltungen
fahrten
lehrmaterialien
aufschnaiter-fonds
versicherung

 
teams
   
  technikerziehung
kunsterziehung
musikerziehung
leibeserziehung
korrekturfächer
 

links

email

gästebuch

 

 

fortbildungsbeitrag
fortbildung / veranstaltungen / fahrten
lehrmaterialien / aufschnaiter-fonds

Beiträge

Wir gewähren Beiträge für Fortbildungen im Ausland für:

 

Förderung von Kursen im Ausland - Änderungen

Über den ASM können Lehrpersonen Jahr für Jahr um einen Beitrag für den Besuch von Fortbildungskursen im Ausland ansuchen. In den letzten Jahren sind Gesuche ganz unterschiedlichster Art eingegangen, einige Fachbereiche haben die zur Verfügung stehenden Geldmittel stärker genutzt, andere weniger.

Seit dem Schuljahr 2005/2006 haben sich neue Perspektiven eröffnet:

  • Hospitationen an so genannten "Reformschulen"
  • Sprachkurse für eine Gruppe von 10 Englischlehrer/innen der Mittelschule (2006 war von Prof. R. Frick ein Kurs für Oberschullehrer/innen in Großbritannien organisiert worden)

Diese beiden Projekte werden bis auf Weiteres bei der Beitragsvergabe mit Vorrang behandelt.

 

Beiträge für persönliche Fortbildung

Der ASM setzt sich für die Möglichkeit ein, Fortbildungskurse vor allem im deutschsprachigen Raum, im Ausland und außerhalb der Provinz Bozen besuchen zu können.

Er vermittelt vor allem in den Sommermonaten Fortbildungskurse in Österreich, Deutschland und der Schweiz und fördert diese, indem TeilnehmerInnen ein finanzieller Beitrag gewährt werden kann, sofern die finanziellen Mittel vorhanden sind. Damit will der ASM Kontakte mit Lehrer/innen, Lehrerverbänden und Fortbildungseinrichtungen pflegen und vertiefen; er will aber auch Lehrern und Lehrerinnen die Möglichkeit bieten, in Ergänzung zur Lehrerfortbildung in Südtirol Angebote im Ausland wahr zu nehmen und zu fördern, zumal eine Spesenvergütung für Auslandsfortbildungskurse durch die Schule bzw. die Autonome Provinz Bozen nicht vorgesehen ist. Damit solche Fortbildungsveranstaltungen im Ausland in annehmbarer Verhältnismäßigkeit finanziell unterstützt werden können, gelten folgende Bedingungen:

  1. Es braucht die schriftliche Zustimmung des Direktors (dies auch aus Gründen des Versicherungsschutzes).
  2. Absolut notwendig ist eine Anmeldung über die Absicht des Kursbesuches beim ASM.
  3. Gefördert werden können nur Fortbildungen im In- und Ausland, welche mit dem schulischen Beruf des Antragsstellers bzw. mit dem unterrichteten Fach (Lehrplan) in enger Beziehung stehen.
  4. Da der ASM als Verband 20% Eigenbeitrag für alle seine Tätigkeiten leisten und nachweisen muss, der durch Mitgliedsbeiträge und ehrenamtliche Tätigkeit abgedeckt wird, behält sich der Verband vor, Mitglieder und Nichtmitglieder unterschiedlich zu behandeln. Ab 2006 werden die Anfragen noch strenger prozentuell als bisher behandelt, d.h. von dem eingereichten Betrag erhalten Mitglieder (laut Vorstandsbeschluss) 80% (bei einem Höchstbetrag 400 Euro), Nichtmitglieder 20% weniger rückerstattet.
  5. Rückvergütet werden Übernachtungsspesen auf der Basis einer Unterkunft mit Halbpension in einem Drei-Sterne-Hotel und Fahrtspesen, soweit sie entweder als Benzinrechnung oder als Fahrschein belegt werden können, sowie mögliche Kursgebühren.
  6. Ansuchen können einmal pro Kalenderjahr alle regulär eingeschriebenen Mitglieder des ASM und wenn die verfügbaren Mittel reichen, können Vergütungen auch an Nichtmitglieder gewährt werden.
  7. Bei einer größeren Anzahl an Gesuchen um eine Unterstützung, die den finanziellen Rahmen des ASM übersteigen, entscheidet neben Punkt 7 zudem die Reihenfolge der eingegangenen Ansuchen beim ASM.
  8. Um eine Spesenrückvergütung zu erhalten, muss der/die TeilnehmerIn folgende Unterlagen dem ASM vorlegen:
    • Kursbestätigung, ausgestellt vom Organisator
    • Originalbelege für Fahrt- oder Benzinspesen, Unterkunft und Kursbeitrag
    • Kurzbericht über den besuchten Kurs

Nicht unterstützt werden Lehrgänge, Kursfolgen, universitäre und postuniversitäre Ausbildungen im In- und im Ausland, deren Abschluss zu einer Berechtigung für besondere berufliche Laufbahnen führt bzw. für deren Abschluss finanzielle Zulagen vorgesehen sind, sowie im Ausland besuchte Kurse und Seminare, wenn sie von einer anderen öffentlichen oder nicht öffentlichen Institution bereits finanziell gefördert werden.

N.B. Nur vollständige Ansuchen werden bei der Rückvergütung von Spesen durch den ASM berücksichtigt.

Bei zu vielen Ansuchen innerhalb der Einreichtermine haben jene Lehrpersonen Vorrang, die im Vorjahr keinen Beitrag erhalten haben.

Anmeldung:
Die Gesuche um Rückvergütung der Spesen für im Ausland besuchte Fortbildungsveranstaltungen müssen bis zum 30. Juni im ASM-Büro eingereicht werden, spätere Gesuche können erst bei Jahresende behandelt werden.

  • per Fax: 0471/976719
  • per E-Mail: asm@asm-ksl.it
  • per Post: Bozen, Dr. Streitergasse 20

nach oben

Beiträge für Fremdsprachenkurse im Ausland

LehrerInnen für Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch) können beim ASM um einen finanziellen Beitrag ansuchen, wenn sie in der unterrichtsfreien Zeit einen Kurs zur Methodik und Didaktik des Fremdsprachenunterrichtes im Ausland besuchen. Um in den Genuss einer Unterstützung zu kommen, sind einige Voraussetzungen notwendig:

  1. Er/sie muss tatsächlich jene Sprache und jenes Fach an einer deutschen oder ladinischen Mittel-, Ober- oder Berufsschule Südtirols (auch Privatschule) unterrichten, für welche bzw. welches er/sie den Kurs im Ausland besucht.
  2. Das Ansuchen muss innerhalb 15. Juni eines jeden Kalenderjahres beim ASM eingereicht werden; der ASM genehmigt oder lehnt dann das Ansuchen ab und teilt dies dem/der GesuchstellerIn schriftlich mit.
  3. Eine Unterstützung durch den ASM kann nur gewährt werden, wenn weder bei einer anderen Institution noch bei der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen um eine finanzielle Unterstützung angesucht wird. Es muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt und unterschrieben an den ASM gesandt werden.
  4. Ansuchen können alle an Staats-, Landes- oder Privatschulen unterrichtenden Lehrpersonen, wobei reguläre ASM-Mitglieder vor den Nichtmitgliedern Anrecht auf eine Unterstützung haben; in der Regel können aufgrund der beschränkten Finanzmittel nicht mehr als 10 Einzelansuchen pro Jahr berücksichtigt werden.
  5. Bei der Gewährung von Unterstützungsbeiträgen werden - unter Wahrung der in Punkt 4 genannten Reihung - die vorrangig berücksichtigt, die noch nie um solche beim ASM angesucht haben.
  6. AntragstellerInnen, die bereits einmal oder mehrmals Beiträge erhalten haben, werden nur dann berücksichtigt, wenn das zur Verfügung stehende Kontingent ( zur Zeit 10) nicht vollständig ausgeschöpft ist.
  7. Sollten mehr Gesuche als 10 eingehen, so entscheidet unter Wahrung der in Punkt 4 und 5 genannten Bedingungen das Datum des Eingangsstempels der Unterstützungsgesuche innerhalb 15. Juni eines jeden Jahres.
  8. Die Fördersumme wird jährlich vom Vorstand des ASM festgelegt und beträgt momentan und bis zu einer neuen Beschlussfassung
    • für einen einwöchigen Kurs 400 Euro für Mitglieder,
    • für einen 2 oder mehrwöchigen Kurs 800 Euro für Mitglieder,
    • Nichtmitglieder des ASM erhalten sowohl bei einwöchigen als auch bei mehrwöchigen Kursen jeweils 20% weniger.

9. Um die Vergütung der Spesen zu erhalten, müssen folgende Unterlagen vollständig eingereicht werden:

    • Kursbesäätigung, ausgestellt vom Organisator
    • Spesenaufstellung und Originalbelege für Fahrt- oder Benzinspesen, Unterkunft und Kursbeitrag
    • Kurzbericht über den besuchten Kurs (mit Bewertung des Kurses).

N.B. Es werden nur vollständig eingereichte Gesuche berücksichtigt

Anmeldung:
innerhalb 15. Juni im ASM-Büro, wo auch genaue Auskünfte erteilt werden oder schriftlich

  • per Fax: 0471/976719
  • per E-Mail: asm@asm-ksl.it
  • per Post: Bozen, Dr. Streitergasse 20

nach oben