Haftpflichtversicherung für Lehrpersonen
Der ASM hat mit der Versicherungsgesellschaft „Unipol Versicherungen“ mit Sitz in Bozen, Armando-Diaz-Str. 57 eine Versicherungspolizze für die „Haftpflicht des Lehrers/der Lehrerin“ und eine Rechtsschutzpolizze zur Abdeckung von anstehenden Rechtsspesen oder Gerichtsverfahren, immer den Lehrberuf betreffend, abgeschlossen. Der Versicherungsschutz trat mit dem 01. Februar 2006 in Kraft, die erste Versicherungsperiode erstreckte sich vom 01. Februar 2006 bis 15. Oktober 2006. Die folgenden Versicherungszeiträume werden eine Laufzeit von jeweils einem Jahr haben, immer mit der Fälligkeit am 15. Oktober. Zugang zu diesen Versicherungsangeboten haben alle Lehrer/innen der Öffentlichen Schulen aller Schulstufen, Berufsschulen, sowie auch die Lehrkräfte der Privatschulen. Der Versicherungsschutz kann auch nur für die Haftpflicht oder den Rechtsschutz in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Jahresprämien richtet sich nach der Anzahl der Versicherten, die Jahresprämien werden jährlich neu verhandelt.
Haftpflicht gegenüber Dritten und verwaltungsrechtliche Haftung:
Versicherte Personen
Der Versicherungsnehmer/Versicherte in seiner Eigenschaft als Lehrer/in an den
verschiedenen Schulen aller Schulstufen, Angestellte/r der öffentlichen
Verwaltung oder von Privatschulen, während der Ausübung seines/ihres
Dienstes.
Gegenstand der Versicherung
1. Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich den Versicherten
schadlos zu halten, hinsichtlich seiner zivilrechtlichen Ersatzleistungspflicht
gegenüber Dritten, für nicht vorsätzlich zugefügte Schäden
an Dritten, einschließlich der Schüler, des nicht-unterrichtenden
Personals und der anderen Lehrer/innen, durch Tod, Körper- oder Sachschäden,
in Folge eines zufälligen Ereignisses in Zusammenhang mit der Ausübung
des Lehrberufes.
2. Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich den Versicherten schadlos
zu halten hinsichtlich seiner zivilrechtlichen Ersatzleistungspflicht gegenüber
der öffentlichen Verwaltung für von dieser angestrengte Regressansprüche
an die Lehrkraft für un-freiwillig zugefügte Schäden an Dritten,
einschließlich der Schüler/innen, des nicht-unterrichtenden Personals,
der anderen Lehrer/innen, welche direkt von der öffent-lichen Verwaltung
entschädigt wurden.
3. Die Versicherung ist gültig - bis zur maximalen Deckungssumme in der
Polizze - auch in jenen Fällen mit grober Fahrlässigkeit der Lehrkraft.
4. Durch die Versicherung abgedeckt sind auch Schäden an Dritten, einschließlich
der Schüler/innen, welche vom nicht-unterrichtenden Personal und den anderen
Lehrkräften, die mit dem Versicherten zusammenarbeiten, verursacht werden,
unter der Voraussetzung, dass der Versicherte für diese zivilrechtlich
verantwortlich ist.
5. Die Versicherung ist wirksam während dem von den Schulgremien festgesetzten
Stundenplan für alle schulischen, schul-begleitenden, schulergänzenden
und außer-schulischen Tätigkeiten, sowie turnerisch-sportliche Aktivitäten,
an denen die Schüler/innen teilnehmen.
6. Die Versicherung kommt für Schäden an Dritten auf, welche von zeitweilig
beauftragten Inspektoren, Prüfungspräsidenten oder Prüfungskommissären
verursacht werden, sofern sie von der zuständigen Behörde für
diese Tätigkeiten beauftragt worden sind.
7. Man erklärt ausdrücklich, dass die Versicherungshaftung auch Gültigkeit
hat für Tätigkeiten, die tagsüber oder abends nicht während
dem normalen Unterrichts-stundenplan stattfinden, wenn sie als außerschulische
Tätigkeit genehmigt sind, auch wenn sie außerhalb der Schule durchgeführt
werden.
8. Die Versicherung hat außerdem Gültigkeit bei Ausflügen, bei
geführten Museumsbesuchen, bei Betriebs- und Fabriksbesichtigungen mit
Führung, vorausgesetzt, sie werden von der Schule organisiert, während
der Supplenzen, der Schulausspeisung, des Nachhilfeunterrichts, in den Zwischenpausen,
während dem Aufenthalt der Schüler/innen vor Unterrichtsbeginn und
nach Unterrichtsende im Schulbereich (ohne Begrenzung der Zeit), außerdem
während nicht genehmigter Versammlungen, vorausgesetzt, dass sie im Schulgebäude
stattfinden.
9. Die Versicherungsgarantie ist auch während der Ausübung beruflicher
Tätigkeiten der Lehrkraft in privater Form gültig.
10. Die Versicherungspolizze hat auf der ganzen Welt Gültigkeit, außer
in den USA und Kanada.
11. Neu: Erweiterung der Versicherung auf das Privatleben und
die Freizeit der Familie (Angehörige, die auf dem Familienbogen aufscheinen)
des/der Versicherten (die berufliche Absicherung gilt allein für die versicherten
Lehrpersonen).
Maximale Garantieleistungen:
Euro 2.500.000.- pro Schadensfall
Jahresprämie Euro 40.-
Rechtsschutzversicherung
Leistungen des Rechtsschutzversicherungs-vertrages
Zu den Leistungen dieses Versicherungsvertrages gehört der
außergerichtliche und der gerichtliche Rechtsbeistand zum Schutz der Rechte
der ver-sicherten Lehrkräfte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten.
Pro Versicherungsfall werden folgende Kosten und Spesen bis zur Deckungssumme
von € 26.000 ersetzt:
1. Auslagen für die Ernennung eines Rechtsanwaltes
2. Kosten eines von Amts wegen bestellten Gutachters/Sachverständigen und/oder
des Parteisachverständigen
3. Gerichtsspesen
4. Kosten, die bei Unterliegen an die Gegenpartei zu zahlen sind
5. Kosten infolge eines von der Gesellschaft genehmigten Vergleichs
6. Kosten für Nachforschungen über Personen, Eigentumsverhältnisse,
über den Hergang und die Umstände eines Versicherungsfalles
7. Kosten für die Beweissuche zu Vertei-digungszwecken
8. Kosten für das Verfassen von Anzeigen, Klagen und Anträgen an das
Gericht
9. Kosten für ein Schiedsgericht und den beteiligten Anwalt
10. Neu: Erweiterung der Versicherung auf das Privatleben und
die Freizeit der Familie (Angehörige, die auf dem Familienbogen aufscheinen)
des/der Versicherten (die berufliche Absicherung gilt allein für die versicherten
Lehrpersonen).
Versicherungsumfang der Rechtsschutzversicherung:
Außervertragliche Schäden
Wenn die versicherten Personen oder die diesen gehörenden Güter durch
eine unerlaubte Handlung von Dritten einen Schaden erleiden.
Strafrechtsschutz
Bei strafrechtlicher Verfolgung der versicherten Personen wegen fahrlässiger
Vergehen oder Übertretungen.
Strafrechtsschutz bei Vorsatztaten
Der Versicherungsschutz wird auf die Fälle ausgedehnt, in denen gegen die
versicherten Personen ein Strafverfahren wegen eines Vorsatzdeliktes eingeleitet
wird. Die Rechtsschutzversicherung ersetzt die Kosten für die Verteidigung,
unter der Voraussetzung, dass der Versicherte mit einem rechtskräftigen
Urteil freigesprochen wird. Die Fälle, bei denen die Straftat erlischt,
sind ausgeschlossen.
Außervertragliche Schäden an Dritten
Bei Schadenersatzforderungen von Seiten Dritter gegen die versicherten Personen.
Vermögensschäden
Rechtsstreitigkeiten mit der Öffentlichen Verwal-tung für Vermögensschäden,
aufgrund einer Verletzung der Dienstvorschriften, festgestellt vom Kontrollorgan.
Dieser Versicherungsschutz ist auf zweites Risiko nach der vom Versicherten
abgeschlossenen Haftpflichtversicherung wirksam, d.h. in Ergänzung und
Ausschöpfung der Beträge, die laut Art. 1917 des Italienischen Zivilgesetzbuchs
im Rahmen der genannten Haftpflichtversicherung zur Deckung der Rechtskosten
für die Klageabwehr und bei Unterliegen zu zahlen sind.
Maximale Garantieleistungen
pro Schadensfall Euro 26.000.-Deckungssumme
Jahresprämie EURO 40.-
Wie wird der Versicherungsschutz wirksam?
Indem man die Prämie für eine Polizze oder beide Polizzen an die „Unipol Versicherungen“ des Andrea Potenza & C. Sas, A.- Diaz- Str. 57, 39100 Bozen auf das Bankkonto bei der
Unipol Banca – Bolzano
IBAN: IT86 F031 2711 6000 0000 0000 850
BIC: BAECIT2B
überweist. Der Einzahlungsbeleg ist mit folgenden Angaben zu versehen:
Vor -und Zuname ..........................................
Anschrift ..........................................................
Steuernummer oder Geburtsdatum ...........
Polizze ASM
Zudem müssen das "Privacy"-Formular, das Formular
"Adeguatezza" (NEU - für alle), die beiden Formulare (Allegato
7A und Allegato 7B) für die Haftpflichtversicherung sowie das DAS-Formular
für die Rechtsschutzversicherung ausgefüllt (siehe Pfeile), unterschrieben
und an Unipol gefaxt werden (0471 270166).
"Privacy"
- nur für Neumitglieder
"Adeguatezza"
- für alle
Allegato 7A und 7B
- nur für Neumitglieder
DAS - nur für
Neumitglieder
Bereits versicherte Lehrpersonen müssen diese Formulare nicht nochmals ausfüllen, sie erhalten eine Zahlungsaufforderung von der Versicherung.
Beim Privacy-Formular empfiehlt der ASM nur die Zustimmung zur internen Verwendung der Daten zu geben (1.+2. Absatz) und den 3. Absatz (Datenverwendung zu Werbezwecken - attivitá promozionali) nicht zu unterschreiben.
Wie schon gesagt, die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung kann auch einzeln in Anspruch genommen werden.
Haftpflichtprämie vom 15.10.2011 bis 15. Oktober
2012 € 40.-
Rechtsschutzprämie vom 15.10.2011 bis 15. Oktober 2012 € 40.-
Einzahlungen sind jederzeit möglich; für Neueinsteiger ist die Haftpflichtversicherung ab dem Gutschriftsdatum, also auch bereits im September, die Rechtsschutzversicherung ab dem 15. Oktober gültig und verfällt immer am darauffolgenden 15. Oktober.
Schadensmeldungen können mit Fax unter der Nr. 0471/270166 direkt an die
Hauptagentur der „Unipol Versicherungen“
in Bozen gerichtet werden (Rufnummer 0471/272225). Bitte eine Kopie auch dem
ASM zukommen lassen.
Für weitere Informationen und zur Klärung von Details können
Sie sich natürlich gerne während der Bürozeiten an das ASM-Büro
wenden, außerdem steht Herr Vinzenz Matzneller wochentags von 19.30-21.00
Uhr unter der Rufnummer 0471/953828 gerne zur Verfügung.